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Arendsee Keine Übernahme des Strandbads

Das Arendseer Strandbad bleibt weiter in der Luftkurort GmbH und wird von ihr bewirtschaftet.

Von Helga Räßler 14.03.2018, 02:00

Arendsee l Weil es sich um eine Grundstücksangelegenheit handelte, stand der Antrag Strandbadverpachtung erst im nicht öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung auf der Tagesordnung. Doch auch in kleiner Runde gab es keine große Debatte. Ohne viel Federlesens lehnten die Mitglieder den Antrag von Strandgaststättenwirt Udo Matuscheck zur Pachtung oder gänzlichen Übernahme des Strandbades ab.
Die Einrichtung mit Seetribüne, Riesenrutsche, Wasserspielgärten, Sanitärgebäude und Spielplatz sei ein Standbein der GmbH, ebenso wie Campingplatz und Tourist-Information sowie das von der Stadt gepachtete Ausflugsschiff „Queen Arendsee“ hieß es anschließend. Vergebe man einen der Betriebsbereiche, werde der GmbH die Existenzgrundlage entzogen.
Die Entscheidung des Bauausschusses ist aber nur eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat, der am 26. März, tagt und dann das letzte Wort dazu hat. Allerdings hatte Arendsees Bürgermeister Norman Klebe bereits eine entsprechende schriftliche Ablehnung an den Arendseer Antragsteller verschickt. Die Ablehnung habe auch nichts mit der Person zu tun, jeder andere wäre ebenso leer ausgegangen, hieß es.
Allerdings lebte in diesem Zusammenhang eine alte Diskussion um die Immobilie Strandgaststätte wieder auf. Hinter den Kulissen wird kritisiert, dass die Kommune sich vor einigen Jahren nicht an der Versteigerung der Gaststätte beteiligte. Für 80.000 Euro hätte sie Besitzerin werden und das Objekt an einen Wirt eigener Wahl verpachten können.
Gegen den damals mehrheitlich gefassten Stadtratsbeschluss hatte Bürgermeister Norman Klebe Widerspruch eingelegt. Er befürchtete das Veto der Kommunalaufsicht, weil sich die Stadt in Konsolidierung befand (und nach wie vor befindet) und keine wirtschaftlichen Handlungen vornehmen darf.
Doch durch Streitereien mit dem Wirt ist die Nutzung der Freilichtbühne, seit Jahrzehnten Strandmuschel genannt, durch die GmbH nur eingeschränkt möglich. Denn die Fläche davor ist in Privatbesitz und dem Publikum verwehrt.