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Aus dem Gericht Bewährung nach Schießerei

Nach den Gewaltexzessen am Himmelfahrtstag 2016 bei Rohrberg sind die Täter vom Landgericht Stendal zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 10.10.2017, 07:39

Rohrberg l Der zweite Prozesskomplex um die Gewaltexzesse am Himmelfahrtstag vorigen Jahres an einem Angelteich in Rohrberg ist beendet. Das Landgericht Stendal sprach am Montag Bewährungsstrafen aus. Am besagten Himmelfahrtstag waren zwei stark alkoholisierte Gruppen von in Niedersachsen lebenden Spätaussiedlern aufeinandergetroffen. Drei Männer wurden dabei durch Schüsse aus einem Kleinkalibergewehr sowie der Schütze selbst durch Schläge und Tritte verletzt.

Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden verurteilte einen bislang rechtlich unbescholtenen 43-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung im minderschweren Fall zu acht Monaten und einen mehrfach vorbestraften 41-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem halben Jahr Gefängnis. Sie setzte die Freiheitsstrafen für zwei Jahre zur Bewährung aus.

Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend der Staatsanwaltschaft, blieb im Strafmaß beim 43-Jährigen aber sechs Monate unter deren Forderung. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten nicht in Notwehr handelten. Der 43-Jährige habe als Haupttäter „wohl aus menschlich nachvollziehbaren, juristisch aber nicht vertretbaren Gründen Vergeltung geübt und sich Genugtuung verschafft“. Er habe dem Schützen, der ihn selbst mit einem Schuss in den Bauch verletzt hatte, den Lauf des Gewehres auf den Kopf geschlagen. Zuvor habe dieser aber nach einem Gerangel um die Waffe jede Gegenwehr eingestellt gehabt. In dem „Durcheinander“ habe der 41-jährige Mitangeklagte dann den Schützen zweimal mit dem Fuß getreten.

Berücksichtigung im Urteil fand die starke Alkoholisierung der Angeklagten, insbesondere beim 41-Jährigen. Bei ihm wurden etwa zehn Stunden nach der Tat noch über zwei Promille Alkohol im Blut nachgewiesen. Beim 43-Jährigen etwa vier Stunden nach Tat immerhin noch knapp ein Promille.

Während der 43-Jährige im Prozess weitgehend geständig war, sich aber auf Notwehr berief, hatte der 41-Jährige im Prozess geschwiegen. Allerdings hatte er in der Erstvernehmung vor der Polizei mindestens einen Tritt zugegeben. Er nahm sein Urteil gestern noch im Saal an, der 43-Jährige nicht.

Über die vom Schützen in einem sogenannten Adhäsionsantrag aufgemachten Forderungen auf Schmerzensgeld – wegen seiner erlittenen Verletzungen – entschied das Gericht gestern nicht. Dies bleibt einem späteren Zivilprozess vorbehalten. Der Schütze selbst war im Vorjahr von einer anderen Kammer am Landgericht wegen versuchten Totschlags in drei Fällen zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden.