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Bebauungsplan Stadtrat empört über Zeitmanagement

Die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan eines Kleinauers ist beschlossen. Fast eine Dreiviertelstunde dauerte die Abwägung.

Von Helga Räßler 23.08.2017, 03:00

Arendsee/Kleinau l „Es ist eine Frechheit, wie hier mit der Zeit von Ehrenamtlichen umgegangen wird“, machte am Montagabend Stadtrat Uwe Hundt während der öffentlichen Sitzung des Arendseer Stadtrates im Integrationsdorf seinem Ärger Luft. Fast eine Dreiviertelstunde hatte Planer Schumacher die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Vorhaben an der Kleinauer Dorfstraße vorgelesen. Die lagen den Ratsmitgliedern aber auch vollständig schriftlich vor.

25 Träger öffentlicher Belange – vom Kreis über Naturschutzbehörden, Landesämtern für Geologie, Bergbau und Archäologie, Amt für Landwirtschaft- und Flurnbeuordnung bis zu Nachbargemeinden wie Lüchow und Kalbe – hatten sich geäußert. Oder nicht wegen der Belanglosigkeit für ihr Ressort. Auch die anderen Ratsmitglieder kritisierten die Verfahrensweise und den in ihren Augen unnötigen Zeitaufwand. Doch der Planer betonte, sich genau an die Gesetzesvorschriften zu halten und mit seinem Verlesen keine Verfahrensfehler riskieren zu wollen, er habe das immer so gehalten.

Bürgermeister Norman Klebe lenkte ein, dass das Prozedere normal sei bei größeren Projekten, für die ein vorhabenbezogener Bebauungsplan vorgelegt werden müsse. Auch er musste aber eingestehen, dass das für die Errichtung eines normalen Einfamilienhauses neu sei. Doch der Altmarkkreis Salzwedel beharre darauf, dass der Standort des Vorhabens zum Außenbereich gehöre und deshalb umfangreicher geplant werden müsse.

Das Problem war bereits im Februar während der Bauaussschusssitzung erörtert worden. Damals hatte die Entscheidung des Salzwedeler Amtes für große Verwunderung und Empörung gesorgt. Aber das Gartenland zwischen den Wohnhäusern an der Kleinauer Hauptstraße und der Kindertagesstätte in der ehemaligen Schule war eindeutig dem Außenbereich zugeordnet worden.

Es gebe in Kleinau zwar einen Flächennutzunsplan, der aber keine Bauleitplanung darstelle, hatte Bauamtsleiterin Monika Günther klar gemacht. Somit sei kein Baurecht vorhanden. Deshalb sei das aufwendige Planungsverfahren notwendig, damit überhaupt etwas passieren dürfe.

Anders liege der Fall, wenn es für die gesamte Einheitsgemeinde eine Bauleitplanung gebe. Da dies aber mit immensen Kosten verbunden ist, bleibt es bei der Idee. Und der Kreis hat das Sagen.

Das ist ebenfalls der Fall bei Vorhaben am Arendsee, wo Häuslebauer an erschlossenen Wegen und mitten zwischen bebauten Grundstücken plötzlich ein Areal im Außenbereich besitzen (Volksstimme berichtete).