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Behörden-Bescheid Hautarztpraxis in Salzwedel verhindert

Die Kassenärztliche Vereinigung hat einer erfahrenen Salzwedeler Dermatologin offenbar aus formalen Gründen die Zulassung versagt.

Von Alexander Walter 31.08.2016, 02:00

Salzwedel l Als die Salzwedeler Hautärztin Dr. Petra Hauptmann vor anderthalb Jahren eine Zweitpraxis in Lüchow eröffnet, merkt sie schnell, dass zwei Standorte auf Dauer nicht zu stemmen sind. „Schweren Herzens habe ich mich entschlossen, die Salzwedeler Praxis zum 1. April 2016 aufzugeben“, berichtet sie.

Doch dann, nach der Schließung, meldet sich ein Kollege, signalisiert Interesse, die Salzwedeler Praxis zu übernehmen, wenn Hauptmann ihn im Umfang einer halben Stelle weiter unterstützt. „Dieser Bitte bin ich gern nachgekommen und habe mich – da der Kollege sich noch Bedenkzeit erbat – kurzfristig bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KV) um den halben Sitz beworben“, schreibt Hauptmann in einem Brief an die Volksstimme.

Die Zeit drängt. Die Ärztin reicht alle Unterlagen fristgerecht ein, allein ihr polizeiliches Führungszeugnis ist nicht mehr rechtzeitig zu beschaffen. „Mir war auch bewusst, dass durch die Rückgabe meiner Zulassung de facto eine Zulassungssperre für den gleichen Bereich besteht, jedoch wurde mir telefonisch von Seiten der KV signalisiert, dass man in meinem Fall eine Ausnahme machen könnte“, so Hauptmann.

Es kommt anders. Zwar erhält der Kollege, der sich für die Praxis interessiert, die Zulassung. Die von Hauptmann beantragte halbe Stelle wird ihr aber per Bescheid vom 14. Juli (Schreiben liegt der Redaktion vor) versagt. Sie geht stattdessen an das dem Altmark-Klinikum angeschlossene Medizinische Versorgungszentrum (MVZ).

Die Folge: Der potenzielle Praxis-Partner, für den der Verbleib Hauptmanns in Salzwedel das entscheidende Argument war, zieht seine Bewerbung zurück. Ihm allein ist die Praxis zu groß. Das MVZ allein will die Praxis ebenfalls nicht betreuen. Und so meldet die KV am vergangenen Freitag auf Anfrage der Volksstimme: „Es hat sich gezeigt, dass bedauerlicherweise keiner der (drei, Anm. d. Red.) Antragsteller von der erteilten Zulassung Gebrauch machen wird.“

Ihre Absage an Petra Hauptmann begründete die KV nach Darstellung der Ärztin vor allem mit Formalien: So fehlte das polizeiliche Führungszeugnis. Und die KV strebe eine „kontinuierliche dermatologische Versorgung“ an, habe es in der Absage geheißen, berichtet Hauptmann. Es sind Argumente, die die Fachärztin nicht nachvollziehen kann. „Nach 20-jähriger kassenärztlicher Tätigkeit war ich der KV doch gut bekannt.“ Darüber hinaus habe sie zu keiner Zeit erklärt, nur zeitlich befristet in Salzwedel weiterarbeiten zu wollen.

KV-Sprecher Bernd Franke sagte auf Nachfrage: Alle Bewerber seien vom zuständigen Zulassungsausschuss persönlich angehört worden. Und: „Sie können davon ausgehen, dass ein Arzt, der seine Zulassung zurückgibt und sich dann wieder auf eine Stelle im gleichen Bereich bewirbt, auch dazu befragt wird.“ Eine Zulassungssperre komme bei Petra Hauptmann jedenfalls nicht zum Tragen.

Im Ergebnis habe der Ausschuss eine Entscheidung nach den Rechtsgrundsätzen getroffen und diese bekannt gegeben. Von einem Widerspruchsrecht habe kein Bewerber Gebrauch gemacht. „Die weiteren Vorgänge können wir so nicht bestätigen“, sagte Franke weiter. Ein öffentliches Eingehen auf die Darstellung der Ärztin sei datenschutzrechtlich nicht möglich.

Für Petra Hauptmann zählt das Ergebnis: „Wir (der potenzielle Nachfolger und ich) hätten uns etwas mehr Flexibilität von der KV und ein Erkennen der Situation gewünscht zum Wohle der Patientenversorgung“, sagt sie.