1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Der Jugendwart muss ins Gefängnis

Brandstiftung Der Jugendwart muss ins Gefängnis

Die Richter am Stendaler Landgericht entschieden für den ehemaligen Jugendwart der Salzwedeler Feuerwehr: Er bleibt in Haft.

Von Wolfgang Biermann 23.08.2017, 23:01

Stendal/Salzwedel l Es bleibt dabei: Das Landgericht in Stendal hat am zweiten Prozesstag die Berufung des Jugendwarts der Salzwedeler Feuerwehr gegen ein Urteil des Amtsgerichts Salzwedel, das ihn am 10. Mai wegen Anstiftung zur Brandstiftung in zwei Fällen zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt hatte, als „unbegründet verworfen“ und den am 23. November erlassenen Haftbefehl aufrechterhalten.

Die Strafe des Amtsgerichts sei „absolut in Ordnung“. Die Beweisaufnahme am Landgericht habe „bestätigt, was das Amtsgericht festgestellt hat“ und „teilweise zum Nachteil des Angeklagten sogar noch verschlechtert“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Am 3. Oktober 2016 hat der Angeklagte demnach nach dem gemeinsamen Konsum von Alkohol fünf Minderjährige der Jugendabteilung der Feuerwehr sowie einen gesondert verurteilten Mittäter angestiftet, am Salzwedeler Chüdenwall einen VW in Brand zu stecken, der völlig ausbrannte. Der Versuch, einen Nissan in Brand zu setzen, misslang.

Am 21. Oktober setzten die im Mai vom Amtsgericht Salzwedel rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilten Jugendlichen und der gesondert verfolgte Mittäter unter Anleitung des Angeklagten an einem Carport an der Neutorstraße neun weitere Autos in Brand, wobei nicht nur die Pkw, sondern auch der Carport zerstört wurde. Gesamtschaden: mehr als 90.000 Euro.

Der Vorsitzende der Jugendkammer am Landgericht, Richter Ulrich Galler, bezeichnete den 33-Jährigen als „Kopf der Bande“, der „junge unreife Menschen zu Straftaten verführt“ hat. Er habe „wie in einem Kriminalroman die Fäden in der Hand gehabt und die anderen die Arbeit machen lassen“. Der Angeklagte gab an, seit zehn Jahren Mitglied der Feuerwehr zu sein. Er habe „für die Feuerwehr gelebt“ und sei die ganze Woche für sie tätig gewesen – in der Woche als von der Stadt bezahlter, derzeit suspendierter Gerätewart und am Wochenende bei Ausbildung und Wettkämpfen. Dabei sei er doch frisch verheiratet gewesen und habe ein Kind im Kita-Alter.

Warum er denn trotzdem seine Freizeit zumeist mit den Jugendwehrmitgliedern statt mit der Familie verbracht habe, fragte Richterin Dietlinde Storch. In der Ehe hätte es gekriselt, von Trennung sei die Rede gewesen, gab der Angeklagte an. Jetzt sei alles wieder im Reinen. Für seine Taten entschuldigte er sich im Gerichtssaal, er wolle den Schaden wieder gutmachen.

Der Verteidiger argumentierte, dass der Angeklagte dieses wohl am besten in Freiheit tun könne. Auch wenn er seinen Job bei der Stadt verliere, habe er einen neuen in Aussicht. Zudem sehe er seinen Mandanten als „zu hart bestraft“ an. Er sprach von einer Unverhältnismäßigkeit in der Bestrafung zu den Minderjährigen, die nach Jugendrecht verurteilt wurden. „Sie verlieren vielleicht ihren Job, die Jungs bekommen als Brandstifter erst gar keinen“, nahm Richter Galler in der Urteilsbegründung den Ball auf. Der Verteidiger wollte im Mai noch eine Bewährungsstrafe, gestern sprach er sich für zwei Jahre und vier Monate Haft als Strafe aus.

Zudem führte er an, dass sein Mandant in der Justizvollzugsanstalt Burg Repressalien von Mithäftlingen ausgesetzt sei. Das könne kein Grund für eine Strafmilderung oder die Aufhebung des Haftbefehls sein, hielt das Gericht dagegen. Der Gesetzgeber müsse dafür Sorge tragen, dass Häftlingen nichts passiere. Zudem bestehe weiter Fluchtgefahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision dagegen ist möglich.