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Bundestagswahl Zahl der Briefwähler nimmt zu

Am 24. September sind in Salzwedel und deren Ortsteile 20.027 Menschen zur Stimmabgabe aufgerufen. Die Zahl der Briefwähler nimmt zu.

Von Arno Zähringer 20.09.2017, 05:43

Salzwedel l Etwa 180 Helfer werden in den 22 Wahllokalen in der Hansestadt und den Ortsteilen am Sonntag im Einsatz sein, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu ermöglichen. Dafür erhalten sie als Dankeschön eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro.

Insgesamt sind 20.027 Menschen aufgerufen ihre Kreuze auf den Wahlscheinen zu machen und sie in die Urnen einzuwerfen. Dazu haben sie am 24. September von 8 bis 18 Uhr Zeit. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen. Der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Stendal bilden gemeinsam den Wahlkreis 66.

Derjenige, der am Sonntag wählen gehen will, sollte seine Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen und Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Im Wahllokal bekommt der Wähler schließlich seinen Stimmzettel. Gewählt werden darf nur in der Wahlkabine. Der Stimmzettel muss vor dem Verlassen der Wahlkabine so gefaltet sein, dass nicht zu erkennen ist, wie man gewählt hat. Zudem darf sich nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten.

Durch eine gleichzeitige Stimmabgabe mehrerer Personen würde das Wahlgeheimnis verletzt. Darauf weist Andreas Köhler, zuständig bei der Hansestadt Salzwedel für die Öffentlichkeitsarbeit, hin.

Verboten zum Schutz des Wahlgeheimnisses ist das Fotografieren (beispielsweise Selfies) und Filmen in der Wahlkabine. Denn niemand soll nachvollziehen können, welche Person für welche Wahlvorschläge votiert hat. Das Wahlgeheimnis ist verletzt, sobald der ausgefüllte und in die Urne geworfene Stimmzettel einer Person zugeordnet werden kann.

Verstößt jemand gegen diese Vorgabe, so ist der Wahlvorstand verpflichtet, einzuschreiten. Er kann die Entgegennahme des Stimmzettels verweigern und kann Personen, die das Wahlgeheimnis gefährden, aus dem Wahlraum verweisen.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei.

Ein Trend für die Bundestagswahl 2017 lässt sich bereits erkennen. „Die Möglichkeit der Briefwahl wird sehr stark nachgefragt – mehr als sonst“, berichtet Köhler auf Anfrage der Volksstimme.

Thema Briefwahl: Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes auch durch Briefwahl ausüben. Der dazu notwendige Wahlschein kann bei der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz besteht, beantragt werden – und zwar persönlich oder schriftlich.

Kleiner Tipp: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgeschickt werden kann. Der Antrag auf einen Wahlschein sollte allerdings so frühzeitig wie möglich gestellt werden. Er kann übrigens bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr. Zum Beispiel dann, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Insgesamt ist zu beachten, dass der Brief rechtzeitig verschickt wird. Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle bis spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen. Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief spätestens am 23. September (12 Uhr) vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, erläutert Andreas Köhler.