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Bußgeld Drei unberechtigte Knöllchen?

Drei Knöllchen und alle unberechtigt. Eine Salzwedelerin ärgert sich über die Polizei.

Von Anke Pelczarski 20.07.2019, 01:01

Salzwedel l „Wenn ich etwas falsch mache, dann stehe ich auch dazu. Aber das kann ich nicht verstehen“: Eine junge Salzwedelerin (Name der Redaktion bekannt) zuckt mit den Schultern. Sie hält drei Bescheide wegen Falschparkens in der Hand. Dabei geht es um die Uelzener Straße in Salzwedel, genau gesagt um den Bereich am Fußgängerüberweg an der Kaufhalle.

Polizeibeamte hatten die Verfehlung am 14. Mai um 2.05 Uhr zum ersten Mal festgestellt. Sie werfen der Halterin vor, dass ihr Fahrzeug „in weniger als fünf Metern Abstand vor dem Fußgängerüberweg geparkt“ war. Das bedeute 15 Euro Verwarngeld. „Da bin ich zum Polizeirevier und habe genau erklärt, dass das Fahrzeug nicht vor, sondern hinter dem Übergang steht“, erinnert sich die Frau. Dort habe man ihr erklärt, dass dies erlaubt sei, sogar gleich im Anschluss an den Zebrastreifen. Daraufhin habe sie Widerspruch eingelegt und um das Beweisfoto gebeten.

Im Juni flatterte der nächste Brief ins Haus. Diesmal stellten Polizeibeamte am 19. Juni um 2.20 Uhr nicht nur das Parken „vor dem Fußgängerüberweg“ im zu geringen Abstand fest, sondern auch, dass das Auto länger als zwei Stunden dort abgestellt gewesen sei. Unterm Strich standen diesmal 25 Euro Verwarngeld. Wieder ging die Frau in Widerspruch, forderte das Foto an.

Jetzt kam das dritte Schreiben: Wiederum verwies die Polizei – diesmal am 3. Juli um 0.50 Uhr bemerkt – auf das verkehrswidrige Parken vorm Übergang und die lange Dauer. „Ich stehe immer noch hinter dem Überweg, in Fahrtrichtung zur Lüneburger Straße. Das ist auch im Dunklen zu sehen“, merkt die junge Frau an, die über die Schreiben und die ausstehende Reaktion auf ihre Widersprüche ziemlich verärgert ist. Und wenn die Straßenreinigung komme – einmal in der Woche – parke sie das Auto rechtzeitig um.

„Grundsätzlich darf vor einem Überweg in fünf Metern Entfernung nicht geparkt werden, dahinter gleich im Anschluss“, sagt Frank Semisch, Pressebeauftragter des Polizeireviers Altmarkkreis Salzwedel, auf Nachfrage der Volksstimme. Daran würden die Kollegen nun noch einmal erinnert.

Die Bußgeldstelle bearbeite den Fall der Frau derzeit. „Jetzt ist jedoch schon festgestellt, dass beim Parken keine Ordnungswidrigkeit vorliegt“, informiert er nach Rücksprache mit der Behörde. Er gehe davon aus, dass das Verfahren wohl zeitnah eingestellt wird.