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Corona 14 neue Fälle im Altmarkkreis

Die Zahl der Corona-Fälle im Altmarkkreis ist um 14 gestiegen. Es wird über eine Ausweitung der Maskenpflicht nachgedacht.

Von Antje Mewes 07.11.2020, 01:00

Altmarkkreis l 14 Corona-Neuinfektionen verzeichneten die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes von Donnerstag zu Freitagnachmittag. Der sogenannte Inzidenzwert, also die Anzahl der Fälle innerhalb von sieben Tagen je 100  000 Einwohner, ist damit auf 68,5 gestiegen. Bei den hinzugekommenen Infizierten handelt es sich um Kontaktpersonen sowie Patienten, die aufgrund von Symptomen positiv getestet wurden, aus dem gesamten Kreisgebiet, informiert das Presseteam.

Der Pandemiestab des Kreises will noch abwarten, wie sich die Situation über das Wochenende entwickelt. Sollte es keine Entspannung bei der Zahl der positiv getesteten Westaltmärker geben, müssten weitergehende Maßnahmen greifen. So wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im öffentlichen Raum in Erwägung gezogen, erklärt Kreissprecherin Birgit Eurich auf Nachfrage.

Die Nachverfolgung der Ansteckungswege wird mit zunehmender Zahl immer aufwendiger und schwieriger. Um den bürokratischen Aufwand zu senken, hat der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie beinhaltet, dass alle Schüler sowie das gesamte Personal der Grundschule in Kalbe einschließlich des Hortes und der evangelischen Grundschule Stephan Praetorius unter Quarantäne stehen. Das gilt zudem für alle, die in engem Kontakt mit den positiv Getesteten beider Einrichtungen standen. Sie müssen sich ab sofort unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamtes oder wenn sie von positiven Testergebnissen erfahren, in häusliche Isolation begeben. Ein gesonderter Bescheid, wie bisher üblich, wird nicht mehr herausgeschickt, erklärt die Kreissprecherin.

Eine Quarantäne müsse somit nicht mehr im Einzelfall vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Die neue Verfügung gelte für jeden, der vom Gesundheitsamt als Erstkontakt ermittelt und darüber informiert wird. Eurich: „Der Altmarkkreis stellt sicher, dass jeder Getestete über sein Ergebnis unabhängig ob positiv oder negativ informiert wird.“

Während der Quarantäne dürfe die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen werden. Ein Aufenthalt im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon ist aber gestattet. Es ist zudem nicht erlaubt, Besuch von Leuten zu empfangen, die nicht zum jeweiligen Haushalt gehören. Für die Zeit der Isolierung unterliegen die Betroffenen der Beobachtung von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes.