1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Altmarkkreis droht 15-Kilometer-Radius

EIL

Corona Altmarkkreis droht 15-Kilometer-Radius

Anfang nächster Woche könnte es im Altmarkkreis zur Einschränkung des Bewegungsradius' kommen.

Von Antje Mewes 16.01.2021, 01:00

Salzwedel l Was im Landkreis Stendal seit einiger Zeit zum Alltag gehört, könnte nun auch die Westaltmärker ereilen. Seit Mittwoch liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert über 200. Nach fünf Tagen muss der Kreis eine Verordnung erlassen, die den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort einschränkt. Voraussichtlich ab Montag könnte sie in Kraft treten, falls sich die Zahl der Neuinfektionen nicht deutlich verringert. Nur wer einen „triftigen Grund“ hat, darf sich dann weiter entfernen. Was als solcher gilt, wird in dem Papier genau aufgeführt sein und ist ziemlich breit gefächert. Fest steht: tagestouristische Ausflüge zählen nicht dazu. Schnell mal im Harz Schlitten zu fahren, ist dann nicht mehr möglich.

Polizei und Sicherheitsbehörden dürfen zum Überwachen der Kontaktbeschränkungen Personalien und Wohnort aufnehmen. Die Auskunft und der Nachweis darüber sind verpflichtend und: „Die triftigen Gründe sind glaubhaft zu machen.“

In anderen Regionen, in denen diese Regeln schon länger gelten, hat sich gezeigt, dass nicht jeder gewillt ist, „seinen triftigen Grund“ zu nennen. Zum Teil mussten Polizisten sich so einiges anhören und Langmut beweisen, wie Videos in den sozialen Netzwerken zeigen. Wenn so etwas hier passieren würde, hat Kreis-Ordnungsdezernent Hans Thiele schon eine Order parat: „Umdrehen lassen und zurück nach Hause schicken!“

Allerdings setzen weder Polizei noch Ordnungsamtsmitarbeiter auf Drohungen und Strafen. „Das Handeln der Einsatzkräfte ist auf Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft ausgerichtet“, sagt Franziska Hotopp vom Salzwedeler Polizeirevier. So soll eine Akzeptanz der angeordneten Beschränkungen erreicht werden. Hotopp: „Einer konfliktmindernden Kommunikation im Vorfeld kommt hierbei eine hohe Bedeutung zu.“

Damit haben auch die Mitarbeiter der Ordnungsämter gute Erfahrungen gemacht. Bei den Kontrollen zur Maskenpflicht auf Parkplätzen und zum Einhalten der Hygieneregeln habe sich herausgestellt, dass es Wissensdefizite dazu gab. Die Mehrheit der Bevölkerung halte sie aber ein und akzeptiere die Maßnahmen. Meistens reichten Ermahnungen aus.

Natürlich sind auch in der Westaltmark nicht alle Engel. Wer sich nicht dran halten will, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zwischen 25 und 250 Euro können fällig werden. Etwa fünf bis zehn Prozent der Kontrollierten werden ausfällig, beschimpfen oder bedrohen schlimmstenfalls die Sicherheitskräfte. Manche Uneinsichtige wollen sich den Kontrollen entziehen. Solche Zeitgenossen handeln sich eine Anzeige ein, die auch vor Gericht landen kann, erklärt der Dezernent.

Auch wer seinen „triftigen Grund“ partout nicht nennen will, wenn er den heimischen Radius verlässt, kann sich vor dem Kadi wiederfinden. Zwar kann derjenige vor den Beamten die Aussage verweigern, das schützt ihn aber nicht vor einem Bußgeldbescheid.

Dagegen kann wiederum Einspruch eingelegt werden und es besteht die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern, also den „triftigen Grund“ – so vorhanden – im Nachhinein anzugeben. Gibt es keine Einigung entscheidet ein Richter.

Soweit muss es aber nicht kommen. Die Ordnungskräfte wollen bei Kontrollen der Bewegungseinschränkungen „mit einer aktiven Kommunikation“ agieren, teilt der Kreis mit.