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Diesel-Skandal Kläger erhält keinen Neuwagen von Autohaus

Das Landgericht Stendal wird die Klage eines Audi-Fahrers gegen ein Salzwedeler Autohaus wahrscheinlich abweisen.

Von Wolfgang Biermann 10.04.2018, 13:00

Stendal/Salzwedel l Das Landgericht in Stendal hat einem Audi-Fahrer aus der Altmark in Sachen VW-Diesel-Abgas-Skandal eine Abfuhr erteilt. Auch wenn das Urteil der 1. Zivilkammer selbst erst am 20. April erwartet wird, machten die Richter dem Kläger aus dem Altmarkkreis Salzwedel deutlich, dass die Klage voraussichtlich abgewiesen werde. Anders als bei der erfolgreich gegen den VW-Konzern klagenden Skoda-Besitzerin Beate B. aus Salzwedel, der dieselbe Kammer am Landgericht - wie berichtet Anfang März - 17.000 Euro Schadenersatz zugesprochen hatte, hatte der Audi-Besitzer seine Klage nicht gegen den Wolfsburger Autobauer, sondern gegen ein Autohaus in Salzwedel gerichtet.

Bei diesem hatte der Kläger im Dezember 2010 einen Audi-A4-Avant 2.0 mit der sogenannten „Schummelsoftware“ gekauft. Mit seiner Klage gegen das Autohaus wollte der Audi-Fahrer aber nicht wie die Skoda-Fahrerin Schadenersatz. Er verlangte ein bauartgleiches Neufahrzeug. Dieses natürlich nicht mit der alten „Schummelsoftware“, sondern eines mit neuester Abgastechnologie. Der Nachlieferungsanspruch des Klägers sei nicht erfüllbar, erörterte das Landgericht im Verhandlungstermin.

Mit einem Fahrzeug der alten Baureihe sowieso nicht, weil die Produktion 2015 eingestellt wurde. Und mit einem Neuwagen der gegenwärtigen Produktion auch nicht, weil es sich dabei um ein „völlig anderes Fahrzeug“ handeln würde. Nach Volksstimme-Informationen war diese Problematik der auf derartige Fälle spezialisierten Kanzlei in Stuttgart, die den Kläger aus der Altmark vertritt, vorab auch schon so vom Gericht avisiert worden.

Ein Umschwenken seitens des Audi-Fahrers die Klage mit offenbar wenig Erfolgschancen nunmehr gegen den VW-Konzern selbst zu richten, fand aber nicht statt. Insider vermuten, dass die Erfolgsaussichten ungleich höher gewesen wären. Womöglich hätte das Landgericht wie im Fall der Skoda-Fahrerin dann nur den sogenannten Gebrauchsvorteil durch den Kläger seit Inbesitznahme seines Audis im Dezember 2010 vom Neuwagenpreis abgezogen und ihm Schadenersatz zugesprochen.

Ob VW es in diesem Fall auf eine Entscheidung in zweiter Instanz hätte ankommen lassen, sei eher unwahrscheinlich. Im Fall der Skoda-Fahrerin wird nämlich gemunkelt, dass VW – wie in anderen derartigen Fällen auch – die Differenz von 5000 Euro zum Neuwagenpreis gegenüber dem vom Landgericht zugesprochenen Schadenersatz gemäß außergerichtlichem Vergleich erstattet, um einer Berufungsklage vor dem OLG Naumburg zu entgehen und somit keinen Präzedenzfall zu schaffen.

Preis des Deals soll laut Volksstimme-Informationen die Einhaltung einer Verschwiegenheitsklausel sein.