1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Diskussion zu aktuellen Themen bald möglich?

Einwohnerfragestunde Diskussion zu aktuellen Themen bald möglich?

Nach dem Willen von Bürgerbund und Grünen solles in Salzwedel bald möglich sein, dass Bürger Fragen zur Tagesordnung stellen.

Von Arno Zähringer 07.09.2018, 13:07

Salzwedel l Einen neuen Vorstoß wagt die Fraktion Grüne/ Bürgerbund in Sachen Einwohnerfragestunde. Sie will, dass Bürger in der Einwohnerfragestunde auch Fragen zu aktuellen Themen der Tagesordnung stellen dürfen. Das ist bislang nicht der Fall, ein entsprechender Passus in der Hauptsatzung der Stadt verhindert das.

Grüne und Bürgerbund ge- hen in diesem Zusammenhang davon aus, das Stellen von Fragen zur Tagesordnung sei ein Bedürfnis der Einwohner. Das habe sich in den Ausschüssen und im Stadtrat immer wieder gezeigt. Zudem sei es ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung, ein Anliegen direkt vortragen zu können.

„Schließlich werden in den Sitzungen Angelegenheiten beraten und beschlossen, die die Einwohner betreffen“, heißt es in dem von Martin Schulz und Dirk Jentschke unterschriebenen Antrag. „Den werden wir demnächst in den Gremien zur Abstimmung einbringen.“ Hintergrund: Die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, entspreche „unserem Verständnis der Beteiligung der Einwohner am Beratungsprozess“.

Momentan ist das Procedere der Einwohnerfragestunde in der Hauptsatzung der Hansestadt Salzwedel geregelt. Dort ist in Paragraf 14 unter anderem zu lesen: „Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Na- mens berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zum gleichen Thema wird die Zahl der Einwohner auf maximal drei begrenzt.

Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Hansestadt fallen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein.“ Auch der Zeitrahmen ist vorgegeben. Maximal 30 Minuten sieht die Satzung, die zuletzt im September 2016 geändert wurde, für die Beteiligung der Einwohner vor.

Martin Schulz und Torsten Weimert, Vorsitzender des Bürgerbundes, beziehen sich in ihrer Begründung auf Paragraf 28 (Absatz 2) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Dort wird die Möglichkeit gegeben, dass „die Geschäftsordnung vorsehen kann, Fragen zu Beratungsgegenständen zu ermöglichen.“ Schulz ist zuversichtlich, dass der Antrag eine Mehrheit im Stadtrat finden wird. Schließlich sei das Thema immer wieder mal angesprochen und diskutiert worden. „Auch wenn es jetzt nicht ein besonders dringendes Thema ist.“

Die Kommunalaufsicht stellt im Interesse der Rechtssicherheit klar, dass bei Einwohnerfragestunden auch Fragen zu Beratungsgegenständen zulässig sind. „Insbesondere auch zu solchen, die in der gleichen Sitzung behandelt werden. Die Entscheidung, ob und inwieweit Fragen zu Beratungsgegenständen der Sitzung gestellt werden können, bleibt der Vertretung im Rahmen der Regelung der Einzelheiten durch Geschäftsordnung überlassen“, berichtet Birgit Eurich, Pressesprecherin des Altmarkkreis auf Nachfrage der Volksstimme.

Die Hauptsatzung wird im Übrigen durch den Stadtrat beschlossen und kann auch nur durch das Gremium geändert werden. „Eine Änderung ist mit einfacher Mehrheit möglich“, erklärt Andreas Köhler, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Salzwedel. Allerdings muss jede Hauptsatzung von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.