1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Salzwedel
  6. >
  7. Geldstrafe: Schranke umfahren

Amtsgericht Salzwedel Geldstrafe: Schranke umfahren

Von Malte Schmidt 28.04.2021, 13:47
Vor dem Amtsgericht in Salzwedel musste sich ein 69-Jähriger aus Wustrow verantworten.
Vor dem Amtsgericht in Salzwedel musste sich ein 69-Jähriger aus Wustrow verantworten. Malte Schmidt

Salzwedel/Pretzier

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 55 Tagessätzen zu je 30 Euro wurde am Dienstagnachmittag, 27. April 2021, Sascha M. (Name von der Redaktion geändert) im Amtsgericht Salzwedel während eines Fortsetzungstermins verurteilt. Angeklagt war der in Wustrow im Landkreis Lüchow-Dannenberg wohnhafte Rentner wegen fahrlässigen Eingriffs in den Bahnverkehr. Doch der Reihe nach: Wie schon einige Male zuvor war Sascha M. am 14. März 2020 von Chüden aus kommend auf der Kreisstraße 1389 in Richtung Pretzier mit seinem Auto samt Anhänger unterwegs.  

An diesem Tag soll er jedoch trotz geschlossener Halbschranke auf den Bahnübergang gefahren sein. Dass genau in diesem Moment ein Regionalexpress von Uelzen in Richtung Stendal mit rund 150 Stundenkilometern heran rauschte, merkte der 69-Jährige nicht.  Es kam zum Zusammenstoß. „Ich bin einfach nur froh, dass mir nichts passiert ist“, erklärte der Rentner. Denn wie durch ein Wunder wurde lediglich die komplette Vorderseite seines Fahrzeugs zerrissen. Sascha P. passierte indes nichts. „Ich bin langsam darauf zu gefahren, dann auf den Bahnübergang und dann streifte mich die Lok“, erklärte der Angeklagte, der bis zur Urteilsverkündung am Dienstag der Meinung war, dass die Schranken oben waren, als er den Bahnübergang passieren wollte. Richter Klaus Hüttermann blieb auch am Dienstag, wie bereits in der Eröffnungsverhandlung, misstrauisch.

Erneut rief er die gezeigte Google-Earth-Aufnahme des Bahnübergangs und dessen Umgebung in Erinnerung des Angeklagten und seines Verteidigers. Hüttermann weiter: „Man fährt vor dem Übergang etwa 600 Meter fast parallel mit dem Zug. Dazu kommt, dass die Regionalbahn feuerrot ist und auch noch doppelstöckig. Wie kann man die übersehen?“, so der Richter. Sowohl einige Zeugen, die vor Ort waren, als auch Mitarbeiter der Deutschen Bahn Netz AG erklärten bereits am ersten der beiden Prozesstage, dass die Schranken bei der Einfahrt des Zuges unten waren.

Mit verschiedenen Erklärungsversuchen probierte indes der Verteidiger von Sascha M. zu verdeutlichen, dass sein Mandant die Schranken nicht umfahren habe. Anders sah das Klaus Hüttermann. Er richtete wiederholt sein Augenmerk auf Abriebspuren der Reifen auf der linken Fahrbahnseite, die deutlich darauf hinwiesen, dass der Angeklagte die Halbschranken umfahren haben muss. Nach knapp 40 Minuten knickte auch der Verteidiger ein. Damit sein Mandant jedoch zeitnah wieder einen Führerschein beantragen könne, schlug er der Staatsanwältin vor, dass diese eine milde Strafe beantrage, wenn sich Sascha M. geständig zeige. Und das tat sie schlussendlich auch.

Mit 55 Tagessätzen zu je 30 Euro kam der 69-Jährige noch sehr gut bei weg, wie Richter Klaus Hüttermann in seinem Plädoyer erklärte. Hinzu kommt, dass Sascha M. erst nach einer Sperrfrist von sechs Monaten wieder seinen Führerschein beantragen könne.

Sowohl darüber als auch über das Urteil zeigte sich der Angeklagte bis zum Schluss nicht sehr erfreut, da er felsenfest der Überzeugung war, dass die Halbschranken oben waren, als er den Bahnübergang überqueren wollte.