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Gericht Bei Salzwedeler liegen die Nerven blank

Ein 36-Jähriger hat nach Provokationen mit dem Skateboard zugeschlagen.

Von Antonius Wollmann 17.05.2017, 12:05

Salzwedel l Wie das sprichwörtliche Häufchen Elend nahm André K. (Name geändert) am Dienstag auf der Angeklagebank Platz. Schon bei der Klärung der Formalitäten zu Prozessbeginn drohte seine Stimme zu ersticken. Nicht nur einmal war er kurz davor, in Tränen auszubrechen. Die Verhandlung schien ihm über das üblichen Maß hinaus zuzusetzen.

Nun waren die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft verlas, auch sicherlich kein Pappenstiel: Im Oktober des vergangenen Jahres soll der 36-Jährige einen Salzwedeler in der Goethestraße erst verbal eingeschüchtert und im Nachgang mit einem Skateboard geschlagen haben. Unter anderem soll er dem Opfer angedroht haben: „Ich bringe dich um“. Angeklagt war er deshalb wegen Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung.

In seiner Einlassung gab André K. die Vorwürfe ohne eine Sekunde zu zögern zu. Er räumte ein, dass die drastischen Worte gefallen waren. Er machte auch keinen Hehl daraus, dass er mit dem Skateboard zugeschlagen hatte. Für seinen extremen Aussetzer lieferte eine Erklärung. Seit Jahren schon habe ihn das Opfer bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingeschüchtert und seinerseits Prügel angedroht. „Ich kenne diese Person schon seit Jahren. Immer wenn wir uns über den Weg gelaufen sind, ging es wieder los. Bis zum besagten Zeitpunkt habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Aber dann habe ich einfach die Nerven verloren“, gab der Angeklagte zu Protokoll.

In der Goethestraße soll es unmittelbar vor dem Vorfall wieder zu Provokationen gekommen sein. Auch mit einer Bierflache sei er attackiert worden. Eine Anwohnerin, die die Auseinandersetzung beobachtete, sagte bei der Polizei hingegen aus, dass nur André K. laut geworden sei und auf die andere Person mit dem besagten Skateboard losging.

Das Opfer des Vorfalls konnte sich indes nicht äußern. Der Mann sitzt derzeit im Gefängnis und ist in der Vergangenheit regelmäßig durch Gewalttätigkeiten aufgefallen. Richter Klaus Hüttermann hatte darauf verzichtet, ihn als Zeugen zu laden. Um die problematische Vorgeschichte des Vorfalls und die Neigung des Opfers zur Gewalt wissend, ließ Richter Hüttermann noch einmal Gnade vor Recht ergehen. Er stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein, appellierte aber an Andrè K., beim nächsten Mal, unbedingt die Nerven zu behalten. „Eine Einstellung ist kein Freispruch“, mahnte der Richter.

Außerdem gab Hüttermann dem Angeklagten auf den Weg, eine zivilrechtliche Anordnung zu erwirken, die es dem Provokateur vorschreibt, sich von André K. fernzuhalten. Vielleicht haben die permanenten Auseinandersetzungen zwischen den beiden dann in Zukunft ein Ende.