Gericht Geschädigte erzählt zwei Geschichten
Zwei verschiedene Schilderungen führten am Dienstag in Salzwedel zur Einstellung eines Verfahrens wegen sexueller Nötigung.
Salzwedel (vs) l Wegen sexueller Nötigung musste sich am Dienstagein Mann aus Arendsee vor dem Amtsgericht Salzwedel verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem 33-jährigen Michael S. (Namen von der Redaktion geändert) vor, die 27-jährige Sabine L. Ende Juli 2016 festgehalten, geküsst, im Intimbereich berührt und sich an ihr gerieben zu haben. Tatort soll an den Mülltonnen mehrerer Mehrfamilienhäuser an der Schulstraße gewesen sein.
Der Beschuldigte räumte ein, dass er die junge Frau zwei Mal geküsst und sie an sich herangezogen habe. Allerdings bestritt er, sie unsittlich berührt oder sich an ihr gerieben zu haben. Außerdem sei das alles an der Wohnungstür passiert, während die Frau des Angeklagten das Frühstück besorgt habe.
Sabine L. schwor bei ihrer Aussage Stein und Bein, dass Michael S. sie bei den Mülltonnen von hinten attackiert habe. Minutiös schilderte sie den Tathergang, schien während ihrer Aussage zeitweise den Tränen nahe. Aber: Ihre Aussage vor Gericht unterschied sich massiv von ihrer Aussage auf dem Polizeirevier kurz nach der Tat.
Während die Geschädigte auf dem Revier aussagte, dass der Täter und sie sich von Angesicht zu Angesicht gegenüber gestanden haben, hieß es am Dienstag, dass er die ganze Zeit hinter ihr gestanden hat.
Bei der Polizei erklärte die 27-Jährige: „Er stand vor mir und versuchte, mich zu küssen.“ Richter Klaus Hüttermann hakte mehrfach während der Verhandlung bei der jungen Frau nach und wollte wissen, wie diese Widersprüche zustande kommen können.
Nachdem der Kriminalbeamte, der Sabine L.s Angaben 2016 protokollierte, ihre Aussagen vom Tattag bestätigte, setzten sich Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger zu einem Rechtsgespräch zusammen. Bei dem Gespräch einigten sich die Prozessbeteiligten darauf, das Verfahren gegen Michael S. gegen eine Zahlung in Höhe von 250 Euro an Sabine L. einzustellen.
Die Staatsanwältin richtete sich abschließend mit klaren Worten an die 27-Jährige. „Nicht, dass bei Ihnen der falsche Eindruck entsteht. Die Zahlung ist aufgrund der Aussage des Herrn S. zustande gekommen“, deutete die Staatsanwältin Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Sabine L. an.