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Gericht Haftstrafe für falschen Arzt

Er hat sich in Salzwedel als Arzt ausgegeben, sich Zugang zu Pflegeheimen verschafft und Rentnern das Geld gestohlen.

Von Alexander Rekow 05.02.2019, 16:11

Salzwedel l „Ich gebe die Sachen alle zu“, zeigte sich der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung am Salzwedeler Amtsgericht geständig. Das sprichwörtliche Wasser stand dem Salzwedeler zu diesem Zeitpunkt bis zum Hals. Denn der 31-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. Seit seinem 14. Lebensjahr machte er mit dutzenden Delikten wie Diebstahl, Betrug und Gewalt in Niedersachsen auf sich aufmerksam. In der Folge hatte er sich mehrere Bewährungsstrafen eingehandelt. Nun nahm er vor Richter Klaus Hüttermann auf der Anklagebank Platz. Doch mit Bewährung ist es nun vorbei.
Schon die Anklage ließ vermuten, dass Methode dahinter steckt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf dem arbeitslosen Vater vor, im Zeitraum vom 2. März bis 4. April 2018 Geld aus den Börsen mehrerer Opfer gestohlen zu haben. Und das auch, in dem er sich als Pfleger oder Arzt ausgab, um das Vertrauen der Senioren zu gewinnen. Ein Diebstahl in einem Supermarkt komplettierte die Anklage.
„Ich bin ins Altenheim gegangen und habe nach Geld gesucht“, erklärte der 31-Jährige. Um das Vertrauen der Rentner zu gewinnen, stellte er sich als ärztliche Vertretung vor und ließ sich ein Glas Wasser bringen. Während die gutgläubigen Senioren das Wasser holten, durchsuchte der Salzwedeler das Portemonnaie und nahm mit, was zu bekommen war. „Warum haben Sie die alten Menschen um ihre Rente erleichtert“, wollte der Richter wissen. „Spielsucht“, entgegnete der Angeklagte. Auch in seiner zweiten Ehe lief nicht alles rund. Da habe er sein Heil in Spielhallen gesucht.
Doch diese Begründung zog bei Richter Klaus Hüttermann nicht. „Sie haben ein Schauspiel mit den Opfern veranstaltet“, raunte er. Außerdem wusste Hüttermann, dass der 31-jährige sich bereits in Niedersachsen einer Suchtberatung unterziehen wollte. Erschienen war er nicht. Stattdessen folgten weitere Straftaten.
Und nicht nur im Seniorenheim erleichterte er die Menschen um ihr Geld. In einem Salzwedeler Garten wollte der Angeklagte mit Freunden in einer Laube feiern. Doch ihn trieb es in den Nachbargarten. Nachdem er den dortigen Gartenbesitzer ablenkte, griff er wieder zu. „Ich habe die Börse gesehen und das Geld rausgenommen“, sagte er kleinlaut. „Der hat Ihnen vertraut“, redet Hüttermann dem 31-Jährigen ins Gewissen. „Es geht dabei auch um den Ausweis und die Papiere.“ Schließlich hätten alle Opfer nicht nur den finanziellen Schaden, sondern auch einen Haufen Rennereien.
Das Geld wiederum habe er stets im Spielautomaten versenkt, bekräftigte der 31-Jährige. Diese Straftaten ziehen sich wie ein roter Faden durch seine Vita. Auch in Dannenberg sei noch eine Verhandlung offen, erklärte der Richter beim Blick in die Akten. Dort habe er die Scheibe einer Arztpraxis zerschmissen und abermals nach Bargeld gesucht. Doch weder Bewährungen noch Sozialstunden zeigten Wirkung. Im Gegenteil. Während der Bewährung stahl er weiter und die Sozialstunden machte er nicht.
Doch glaubte der Mann eine Lösung haben. „Meine Therapiestelle kann am 18. Februar beginnen“, versicherte er. Doch Richter Hüttermann hatte seine Zweifel an der plötzlichen Erleuchtung: „Ihre Verhaltensauffälligkeiten ziehen sich seit der Schulzeit durch.“ 2001 musste er sich in Lüneburg für den Missbrauch des Notrufes verantworten – 2003 erneut. 2004 ging es in Uelzen um Diebstahl, 2006 wieder Ab 2007 kamen Hausfriedensbruch, versuchter Einbruch, Unterschlagung und Urkundenfälschung hinzu. Ab 2010 ging es mit Körperverletzung auch um Gewalt. Bis in das Jahr 2018 noch mehrmals Diebstahl und Hausfriedensbruch. Auch wenn das Diebesgut zum Teil nur Kleingeld war, die Opfer wurden belogen und betrogen. Dass es zum Teil Senioren waren, deren Gutgläubigkeit er mit seinem falschen Spiel ausnutzte, machte die Situation nicht besser, so Richter Hüttermann.
Sein Verteidiger versuchte in einem mehrminütigen Plädoyer die Wogen zu glätten. Schließlich sei seine letzte Diebstour rund ein Jahr her, sein Mandant therapiewillig und außerdem geständig. Zudem habe er eine Intelligenzminderung. Daher sei aus seiner Sicht eine Bewährungsstrafe angebracht.
Nicht so beim Richter. „Irgendwo ist Schluss“, wurde er deutlich, „ich nehme Ihnen die Spielsucht nicht ab, Sie sind schwer belehrbar.“ Daher lautete das Urteil ein Jahr Freiheitsstrafe – ohne Bewährung! Den Opfern muss er das gestohlene Geld zurückzahlen und die Gerichtskosten trägt der Mann obendrein auch. Eine Therapie könne er auch im Gefängnis absolvieren, so der Richter.
Der 31-jährige Salzwedeler kann aber noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.