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Gericht Kreis erleidet Schlappe gegen Straathof

Der Altmarkkreis Salzwedel hat ein Verfahren gegen Adrianus Straathof verloren, der die Schweinemast Binde betreibt.

Von Antje Mewes 08.04.2016, 12:02

Salzwedel l Der Altmarkkreis hat am Mittwoch vor dem Salzwedeler Amtsgericht eine Schlappe gegen die Biogas Binde GmbH und damit gegen Adrianus Straathof erlitten. Es ging um zwei Bußgeldbescheide über insgesamt 16  500 Euro, die der Altmarkkreis dem Unternehmen auferlegt hatte. Straathof legte Widerspruch ein, und die Sache landete vor dem Amtsgericht.

Grund waren Verstöße gegen das Wasserhaushaltsgesetz, vom Kreis bereits 2014 mit den Bußgeldbescheiden geahndet. Amtsrichter Klaus Hüttermann kassierte sie beide, indem er die Verfahren einstellte. Grund war nicht, dass die Bescheide zu Unrecht ergangen sind, sondern Formfehler, die bereits bei der Adressierung begannen, wie der Richter ausführte. Im ersten Verfahren ging es um die nicht ordnungsgemäße Behandlung von Filterrückspülwasser, das bei der Aufbereitung von Grundwasser in der Schweinezuchtanlage anfällt. „Ich habe große Probleme mit dem Bußgeldbescheid“, sagte Hüttermann. Er enthalte erhebliche Verfahrensmängel, offene Fragen und Unwägbarkeiten. Der Richter stellte, wie von Verteidiger Nikolai Venn gefordert, das Verfahren ein.

Der zweite Bußgeldbescheid über 11  500 Euro ahndete drei Verstöße, die das Einleiten von Regenwasser betrafen. So sei kein Rückhaltebecken vorhanden gewesen, das eine dosierte Einleitung in die aufnehmenden Gräben ermöglichte, eine Sickermulde nicht gewartet und Proben nicht an den vorgeschriebenen Stellen entnommen worden. Einiges davon sei inzwischen abgestellt, so beispielsweise ein Rückhaltebecken gebaut.

Unter anderem stellte Hüttermann eine unzureichende Beweisaufnahme seitens des Kreises mit zu unkonkreten Tat- und Zeitabläufen fest. Zudem sei auch dieser Bescheid nicht eindeutig adressiert, da er sich sowohl an den Betrieb an sich als auch gegen die beiden damaligen Geschäftsführer richtete.

Als Zeugin wurde eine Mitarbeiterin des Amtes für Wasserwirtschaft gehört, die auch einige Dinge klarstellen konnte. Dennoch stellte Hüttermann auch dieses Verfahren wegen formeller Fehler ein. Das heiße aber nicht, dass in Binde alles korrekt gelaufen sei, betonte der Richter.

Der Altmarkkreis begründet das Einstellen der Verfahren damit, dass das Gericht gewürdigt habe, dass die Ordnungswidrigkeiten mit dem Umsetzen verschiedener Maßnahmen in der Anlage beendet wurden. „Die Einleitung von Bußgeldverfahren hat insoweit auch die Durchsetzung der eigentlichen baulichen Maßnahmen unterstützt“, erklärt Kreissprecherin Birgit Eurich.

Der größte Brocken steht noch aus. Ein Verfahren zu einem Bußgeldbescheid über 250  000 Euro wegen nicht genehmigter Bauten für die Biogasanlage in Binde. Wann verhandelt wird, stehe noch nicht fest, sagte Hüttermann auf Anfrage der Volksstimme.