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Gericht Nachbarschaftsstreit endet mit Bisswunde

Am Salzwedeler Amtsgericht wird der Streit von Nachbarn verhandelt, der wegen einer körperlichen Auseinandersetzung im Krankenhaus endete.

Von Christoph Zempel 21.01.2018, 02:00

Salzwedel l Wilma R. ist die Nachbarin von Torsten L. und dessen Familie. Sie grüßen sich untereinander, gravierende Probleme gibt es keine. Wäre da nicht Uwe P., der Lebensgefährte von Wilma R.. Uwe P. empfindet die Lautstärke der Kinder von Torsten L. als Lärmbelästigung. Des Öfteren schon habe er deswegen die Ehefrau von Torsten L. angesprochen, sagt er. Diese wiederum habe das als Belästigung von ihm empfunden, entgegnet Torsten L. bei seiner Aussage.

Im Juni 2017 sollte diese Fehde einen traurigen Höhepunkt finden. Weil es nicht sein könne, dass Uwe P. seine Frau und Tochter ständig verbal angehe, habe er ihn zur Rede stellen wollen, gibt Torsten L. zu Protokoll. Als Uwe P. an einem Junitag vom Haus Richtung Auto gegangen sei, habe er ihn angesprochen. „Sofort ist er von 0 auf 180 hochgefahren und hat mich als blöden Vogel beschimpft“, schildert Torsten L.. Dann sei es lauter geworden, woraufhin er eigentlich vor gehabt habe, zu gehen.

„Doch dann schubste er mich und sagte, ich würde noch sehen, was ich davon habe“, sagt Torsten L.. Da habe es ihm gereicht. Also habe er ihn zu Boden gedrückt. Doch schnell wieder von ihm abgelassen. Immerhin sei seine Tochter in der Nähe gewesen. Diese kurze Pause soll Uwe P. genutzt haben, um Torsten L. in die Hand zu beißen.

Fakt ist jedenfalls, dass Torsten L. anschließend seinen Hausarzt anrief, der ihm riet, ins Krankenhaus zu fahren. Dort wurde eine Bisswunde festgestellt, die eine Operation nötig machte. „Um Infektionen zu vermeiden, wurde das Gewebe um die Wunde weggeschnitten“, sagt Torsten L..

Zurück geblieben ist eine Narbe und die Vermutung, dass es sich so zugetragen hat, wie Torsten L. es schilderte. Denn eine weitere Nachbarin, die den Tathergang beobachtet haben will, erhärtet den Verdacht.

„Ich habe draußen Geschrei gehört, also habe ich aus dem Fenster geschaut“, erzählt Heike K.. Uwe P. habe Torsten L. beleidigt und geschubst, woraufhin dieser ihn zu Boden gedrückt habe. Einen Biss habe sie nicht gesehen. Glaubt man ihr, widerspricht das der Erzählung von Uwe P.. Der nämlich sagt aus, dass Torsten L. ihn sofort bedroht und ihm sehr nahe gekommen sei. Auch Nötigung wirft er ihm mehrmals vor. Aus diesem Grund hat er seinerseits Strafanzeige gestellt. Er beharrt darauf, dass mehrere Anwälte gesagt hätten, auf den Fotos, die dem Gericht vorliegen, sei keine Bisswunde zu erkennen.

Tatsächlich ist zwar eine Wunde zu erkennen, aber keine Bissspuren. Laut Uwe P. sollen die Fotos unmittelbar nach der Tat gemacht worden sein. Blöd nur, dass er die Rechnung ohne seine Lebensgefährtin macht. Sie berichtigt, dass das Foto erst nach der Operation gemacht wurde. Wissen kann sie das nur, weil sie das Foto per WhatsApp von Torsten L. geschickt bekam. Auch sonst schildert sie den Tathergang weitgehend wie Torsten L. und die Zeugin.

Richter Klaus Hüttermann hat jedenfalls genug gehört. Während Torsten L. sich reuig zeigt und sein Verhalten im Nachhinein bedauert, fordert die Amtsanwältin 50 Tagessätze von 17 Euro für Uwe P.. Auch weil sie Reue bei ihm gänzlich vermisse, sagt sie.

Richter Klaus Hüttermann folgt ihr in seinem Urteil. Ein ärztliches Attest, eine glaubwürdige Zeugin, die Einsicht des Klägers und die Vorstrafe des Angeklagten sprechen eine deutliche Sprache. Und die Vorstrafe ist beträchtlich. Wegen sexueller Belästigung und sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern hat Uwe P. bereits eine Haftstrafe hinter sich. „Natürlich haben sich beide nicht gut verhalten, aber Sie haben überreagiert“, sagt Richter Hüttermann an Uwe P. gewandt. Fragt sich nur noch, ob die Fehde damit endet.