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Gericht Streit um Garten und Zwerge endet vor Gericht

Ein Missverständnis zwischen Laubenbesitzer sorgt für Ärger. Ob es Diebstahl war, wurde am Amtsgericht geklärt.

Von Alexander Rekow 31.05.2017, 12:19

Salzwedel l Gartenzwerge, Anbauwand, diverse Werkzeuge, Sense, Stühle, Regale, Spaten und ein Küchenschrank – diese und weitere Utensilien sind aus einer Gartenlaube in Salzwedel verschwunden. Grund hierfür war aber ein mögliches Missverständnis zwischen den alten und neuen Laubenbesitzern. Am Dienstag trafen sich beide Parteien vor dem Salzwedeler Amtsgericht wieder.

Im Juni 2016 entschieden sich Claudia (64) und Arno L. (70) (alle Namen geändert) , ihren Garten altersbedingt abzugeben. Nach kurzer Zeit meldeten sich die Altenpflegehelfer Martin K. (43) und Franziska B. (47) aus Salzwedel bei den Rentnern. Die Chemie schien zu stimmen, der Garten wurde für die Nutzung samt Schlüssel übergeben. Zudem wurde eine Kaufsumme von 1000 Euro in drei Raten zu zweimal 300 und einmal 400 Euro vereinbart. Ob es dazu einen Vertrag gebe, wollte Amtsrichter Klaus Hüttermann wissen. Doch diesen gab es nicht, nur ein Muster eines Pachtvertrages. Dafür wurde mündlich vereinbart, dass Arno L. seine Simson Schwalbe weiterhin im Schuppen abstellen kann, bis eine neue Unterstellmöglichkeit gefunden ist – laut Arno L. bis Mitte dieses Jahres.

Da Martin K. und Franziska B. einen modernen neuen Garten wollten, schmissen die Altenpflegehelfer alle alten DDR-Gegenstände, Möbel und was für unbrauchbar erachtet wurde auf den Sperrmüll. „Es war unser Garten!“, erklärte Martin K. und bekräftigte: „Wir haben nichts gestohlen und den Garten rechtmäßig übernommen – wir brauchten das nicht.“ Das sah auch Lebensgefährtin Franziska B. so.

Ganz anders hatten das die als Zeugen geladenen Arno L. und seine Frau Claudia in Erinerung. Als die Rentner von einer Fahrradtour an ihrem alten Garten hielten, mussten beide feststellen, dass die Blumen aus dem Vorgarten und allerhand Gebrauchsgegenstäne und Möbel verschwunden waren. Den Schlüssel, so die Rentner, habe man nur übergeben, damit die künftigen Besitzer sich einen Kaffee in der Laube kochen und die Polster für die Stühle nutzen können. Offiziell sollten alle Schlüssel und ein Kaufvertrag erst übergeben werden, wenn die 1000 Euro bezahlt worden sind.

Und auch mit der Ratenzahlung sei es nicht reibungslos gelaufen. Es seien nur 200 statt wie vereinbart 300 Euro als erste Rate überwiesen worden, klagte Claudia L. – „und zudem noch zu spät“, denn das Geld sei erst einen Monat später eingetroffen. Franziska B. erklärte daraufhin, sie habe den Rentnern versichert, dass sobald ihr Vater im Folgemonat seine Rente bekomme, sie den Fehlbetrag ausgleichen wolle. Darauf ließ sich Claudia L. nicht ein. Sie wolle nicht die Rente haben, damit fühle sie sich unwohl. Für Franziska B. unerklärlich, da aus ihrer Sicht egal sei, woher das Geld stamme.

„Und die Terrasse sah aus wie ein Saustall“, fuhr Claudia L. fort. Spaten und Harke fehlten ebenfalls. „Das hing alles da!“, entgegnete ihr Franziska B. Mehrmals musste Richter Hüttermann die Zeugen darauf hinweisen, dass diese zu ihm und nicht zu den Angeklagten sprechen sollen. Richter Hüttermann sah in dem Fall ein „Missverständnis“ und stellte das Verfahren ein