Gericht Trauriger Abstieg

Vor dem Amtsgericht Salzwedel musste sich eine 37-Jährige wegen Diebstahls verantworten.

Von Paul Schulz 14.09.2017, 11:01

Salzwedel l Es ist ein trauriger Abstieg den Melanie K. (Name geändert) hinter sich hat. Mit Fachabitur und zwei Berufsausbildungen in der Tasche gerät sie auf die schiefe Bahn. Inzwischen lebt die dreifache Mutter von Hartz-IV, ist alkoholabhängig und mehrfach vorbestraft. Zwei ihrer Kinder leben derzeit nicht mehr bei ihr.

Am Dienstag findet sich die 37-Jährige auf der Anklagebank des Amtsgerichts Salzwedel wieder – und das nicht zum ersten Mal. Seit dem Jahr 1996 hat sie 27 Eintragungen in ihrem polizeilichen Führungszeugnis angesammelt. Unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen mehrerer Diebstähle und mehrfacher Schwarzfahrten. Schon 2006 stand sie erstmals wegen Schwarzfahrens vor Gericht. Auch in der Verhandlung am Dienstag wurde sie wegen mehrerer Delikte angeklagt.

Insgesamt bringt die Staatsanwaltschaft elf Vorwürfe gegen sie vor. Neun Fälle von Schwarzfahren und zwei Fälle von Diebstahl. Melanie K. wirkt aufgelöst und ist mehrfach den Tränen nahe.

Als Grund für ihre zahlreichen Schwarzfahrten nennt sie ihre Kinder, die sie zum Beispiel in Berlin besuchen wollte. Das Geld für die Bahn-Tickets hätte sie nicht über gehabt. Sie gesteht, dass sie wissentlich schwarz gefahren sei, beteuerte aber, dass sie das nur getan habe, um ihre Kinder wiederzusehen. Auch bei den Diebstählen beruft sich Melanie K. auf ihre Kinder.

Bei einem der Vorfälle entwendete sie aus dem Salzwedeler Netto-Markt Waren im Wert von 4,55 Euro, darunter unter anderem Geschenkpapier, welches sie nutzen wollte, um ein Präsent für eines ihrer Kinder zu verpacken. Doch bei dem zweiten Diebstahl versuchte sie Gegenstände im Wert von 22,55 Euro aus dem Kaufland an sich zu nehmen. „Sie haben eine DVD und Likör geklaut“, hielt ihr Amtsrichter Klaus Hüttermann vor. „War der Likör etwa auch für ihre Kinder?“, hakte der Richter nach. „Nein, natürlich nicht. Es ist doch wohl kein Geheimnis, dass ich ein Alkoholproblem habe“, erwiderte die Angeklagte. Außerdem fügte sie hinzu, dass sie in Kürze wegen ihrer Alkoholsucht in Behandlung gehen würde.

Auch in Bezug auf die Diebstähle bekannte sich Melanie K. schuldig. Die Staatsanwaltschaft forderte abschließend eine Geldstrafe in Höhe von 250 Tagessätzen á 10 Euro.

Richter Klaus Hüttermann änderte das vorgeschlagene Strafmaß nur geringfügig ab, sodass Melanie K. eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen á 13 Euro auferlegt wurde. „Ich hoffe, dass Sie es künftig schaffen, ohne weitere Straftaten durchs Leben zu kommen“, gab Klaus Hüttermann der 37-Jährigen mit auf den Weg.

Diese nahm das Urteil mit Fassung an, die Staatsanwaltschaft wird das Urteil zunächst prüfen.