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Gericht Zwilling tauscht Identität

Zwillingsbrüder (24) mussten sich vor dem Salzwedeler Amtsgerichtes verantworten. Einer hatte sich für den anderen ausgegeben.

Von Mike Kahnert 28.12.2018, 11:28

Salzwedel l Zwillingsbrüder standen im Mittelpunkt zweier Verhandlungen vor dem Salzwedeler Amtsgericht. Einer wurde freigesprochen, der andere zu einer Geldstrafe von 1560 Euro, ausgesetzt zu 120 Tagessätzen je 13 Euro, verurteilt. Er fuhr vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis. Doch gab er sich in einem Fall als sein Bruder aus. Nun droht ihm ein weiteres Verfahren.

Die 24-jährigen Brüder wurden in Uelzen geboren. Zunächst wurde einem vorgeworfen am 1. und zweimal am 31. Mai ohne Führerschein gefahren zu sein. Der gelernte Landmaschinenschlosser bestritt die Tat. Hier lag eine Verwechslung vor, wie sein Bruder zugab, der als Zeuge aussagte. Er wies sich mit einem älteren Ausweis seines Zwillings aus, bestätigte ein geladener Polizist.

Richter Klaus Hüttermann wollte ganz sicher gehen und ließ sich die Unterschrift des Geständigen geben, der keinerlei Ausweispapiere vorzeigen konnte. Da es sich sichtbar um eine Verwechslung handelte, hieß das Urteil für Bruder Nummer Eins: Freispruch.

Im Anschluss saß nun Bruder Nummer Zwei auf der Anklagebank. Wieder fuhr er ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen. Diesmal im Februar und Juni. Den Führerschein hatte er nicht vergessen, er habe schlicht nie einen besessen, sagte der arbeitslose Mann von einer Frau mit zwei Kindern. Er begründete es damit, dass er nie die Chance besaß, einen Führerschein machen zu können. Ihm fehle das Geld. Er habe keine Berufsausbildung, erhalte kein Arbeitslosengeld und seine Eltern unterstützen ihn finanziell nicht.

Der Zwilling berichtete von einem traumatischen Erlebnis in seiner Jugend, das ihm und seinem Bruder widerfahren sei und er mit 18 Jahren für eine Führerscheinprüfung nicht die emotionale Stabilität besaß. Sein Auto musste er verkaufen, um unter anderem die Kosten für einen Psychologen zu decken. Auf Rückfrage, warum er überhaupt ein Auto besaß, nannte er seine Frau als Grund. „Sie kennen ja die Frauen, die scheinbar auf große Autos stehen“, meinte der Altmärker.

Die Vertretung der Staatsanwaltschaft forderte neben der Geldstrafe auch ein Fahrverbot, das weiterhin verhindern würde, dass der Mann einen Führerschein machen könnte. Im Urteil beließ es Hüttermann jedoch bei der Geldstrafe, da der 24-Jährige noch bis März wegen einer anderen Strafsache ein Fahrverbot habe.

Weil er sich im Mai als sein Bruder ausgegeben hat, droht ihm nun eine neue Anklage von der Staatsanwaltschaft wegen falscher Verdächtigung. Die zusätzlichen, unerlaubten Fahrten würden dann auch ein Thema sein. „Beim nächsten Mal bringen Sie bitte einen Ausweis mit“, verabschiedete Richter Klaus Hüttermann den Angeklagten und schloss diese Verhandlung.