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Gerichtsbericht Prozessauftakt: Altmärker unter Mordverdacht

Er soll seine betagte Mutter erstickt haben. Dafür muss sich der Mann aus dem Altmarkkreis Salzwedel jetzt vor Gericht verantworten.

Von Gesine Biermann 03.04.2020, 01:01

Stendal l In Handschellen wird er von zwei Justizvollzugsbeamten vorgeführt. Scheu schaut er sich um. Er ist ein kleiner Mann. Der Pullover, den er trägt, ist ihm viel zu groß. Nein, so stellt man sich keinen Mörder vor. Doch genau dieses Kapitalverbrechen wird ihm vorgeworfen. Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter verliest die Anklage. Dass sie heute auf der „falschen“ Seite sitzt, ist der derzeitigen Ansteckungsgefahr geschuldet. Links vor dem Richtertisch im großen Saal ist einfach mehr Platz für den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand. Und den braucht es. Neben ihr und drei Gutachtern hat auch der Rechtsbeistand der Nebenklage Platz genommen. Die Schwester des Angeklagten hat sie eingereicht. Sie hat bei der Tat am 8. November vergangenen Jahres ihre Mutter verloren.

Ramona Schlüter schildert kurz, wie es laut Ermittlungslage dazu kam: Am Morgen des Tattages soll der heute 64-jährige Rentner im Zustand verminderter Schuldfähigkeit die Atemwege seiner in ihrem Bett schlafenden Mutter verschlossen haben. Der Tod der 86-Jährigen sei infolge Erstickens eingetreten. Der Angeklagte hört schweigend zu. Er will auch nichts sagen. Das Nein auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Ulrich Galler ist eines von drei Worten, die er am ersten Prozesstag spricht.

Ihr Mandant sei „sehr in­trovertiert“, erklärt Verteidigerin Anette Hansen-Säuberlein. Möglicherweise werde er sich im Verlauf des Prozesses äußern. Das, was er dem Gutachter erzählt habe, sei aber richtig, nickt der Angeklagte auf Nachfrage des Richters. Ein Experte hatte ihn psychologisch untersucht und auch zur Tat befragt.

Letzterer kommt gestern allerdings noch nicht zu Wort. Zunächst geht es um das Opfer. Zwei Pathologen erläutern die Ergebnisse ihrer Untersuchungen. Ein Neuropathologe hatte sich das Gehirn der Getöteten genau angeschaut. Er spricht von altersbedingten Veränderungen, beginnender Alzheimer- und Parkinsonerkrankung. Das sei aber nichts Ungewöhnliches in diesem hochbetagten Alter. Und auch die Schäden am Gehirn, die infolge von Sauerstoffmangel entstanden seien, seien nicht eindeutig. Die hirnpathologische Untersuchung lasse keinen einwandfreien Schluss darauf zu, ob der Tod eine natürliche oder unnatürliche Ursache gehabt habe.

Die Gutachterin der Rechtsmedizin berichtet kurz darauf allerdings von Einblutungen im Bereich der Augen, der Lunge und der Zunge, die typisch für ein Ersticken seien. Zudem hat sie Hämatome im Beckenbereich, an den Oberarmen und am Hinterkopf protokolliert. Ein Zeichen für ein „mögliches Sitzen oder Knien auf dem Opfer“. Auch sie betont die erheblichen Vorerkrankungen. Herz- und Kreislauffunktion seien eingeschränkt gewesen. Ein Tod „durch Ersticken unter weicher Bedeckung passt“. Allerdings sei dies auch ein „sehr spurenarmes Tötungsdelikt“.

Der erste Zeuge, den das Gericht vernimmt, kann zur Tat indes nur wenig beitragen. Der Polizeibeamte war am Tattag vor Ort. Der Angeklagte habe ihn hereingelassen und in das Schlafzimmer seiner Mutter geführt. Er sei äußerlich sehr ruhig gewesen, sagt er aus, habe weder nervös noch desorientiert gewirkt. Die Verstorbene habe ruhig dagelegen. „Normal, wie eine Schlafende.“ Ein Kopfkissen habe unter dem Kopf der Toten gelegen, ein weiteres auf einem Sessel daneben. Erst als ihm das Einsatzprotokoll vorgelesen wird, erinnert sich der Zeuge an eine Aussage des Angeklagten, „es sei bereits eine Stunde vor seinem Notruf passiert ...“

Letzterer wird im Anschluss an die Vernehmung des Zeugen schließlich zum Beweismittel erklärt: Richter Ulrich Galler spielt den Mitschnitt ab. Darauf sagt der Angeklagte deutlich vernehmbar unter anderem: „...ich hab’ was Schlimmes getan. Ich habe meine Mutti erstickt.“ Etwas später dann: „Ich hab’ das gemacht“ und „Ich komm’ nicht mehr klar“.

Die für gestern letzte vorgeladene Zeugin soll dazu beitragen, das Gericht darüber aufzuklären, welch ein Leben der Angeklagte führte. Sie ist mit dem Opfer verwandt. Von ihrem Aussageverweigerungsrecht will sie dennoch keinen Gebrauch machen. Ihre Aussage, vieles davon auf ganz konkretes Nachfragen der drei Berufsrichter, lässt schließlich einen tiefen Blick in die Familie zu.

Der Angeklagte hatte offenbar sein Leben lang mit seiner Mutter zusammengewohnt, keine längeren Beziehungen und auch keine Freunde gehabt. Er sei zwar in die Familie integriert gewesen, betont die Zeugin mehrfach, dort war er aber offenbar wenig beachtet worden. „Er hat den ganzen Tag lang Fernsehen geguckt.“

Im Haus seiner Mutter hatte der Rentner lebenslanges Wohnrecht. Arbeiten auf dem Grundstück habe er indes nicht ordentlich gemacht, deshalb habe ihm die Familie die weitere Mithilfe untersagt. Allerdings hatte sich der Mann wohl nicht unerheblich an der Pflege, teils sogar an der Körperpflege der erkrankten Mutter beteiligt, habe sie auch mal zum Arzt gefahren. Und er hatte die alte Dame mit hohem Zeitaufwand betreut. Wenn er allein nicht klar kam, habe er sie angerufen, so die Zeugin, und „ja, er war schon aufgeregt und besorgt um sie, wenn es ihr nicht gut ging“.

Im Zusammenleben der beiden habe die Mutter eindeutig das Sagen gehabt, sei auch „ab und zu“ vom Angeklagten genervt gewesen, bestätigt sie auf Nachfrage von Richterin Julia Rogalski. Zudem sei es vor der Tat zu einer Auseinandersetzung zwischen Opfer und dem Angeklagten gekommen. Die Mutter hatte den Sohn im Streit wohl geohrfeigt und das der Zeugin später erzählt.

Sie selbst habe mit dem Angeklagten „nur das Nötigste“ gesprochen, betont sie. Sie habe „einfach keinen Draht“ zu ihm gehabt. Auf die Nachfrage: „War er Ihnen lästig?“, antwortet sie schließlich mit „Nein, aber er war mir egal“. Mehr Licht in die Beweggründe zur Tat sollen nun weitere Zeugen, auch aus dem Familienumfeld, bringen. Am 15. April wird der Prozess fortgesetzt.