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Gerichtsurteil Sieben Jahre Haft für Mord an Mutter

Nach drei Verhandlungen soll der 64-jährige Angeklagte für sieben Jahre ins Gefängnis, seine Tat wird als Affekthandlung gewertet.

Von Gesine Biermann 16.04.2020, 18:53

Stendal/Arendsee (gb) l Ein 64-jähriger Mann aus einem Arendseer Ortsteil muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Er hatte im November des vergangenen Jahres seine 87-jährige Mutter mit einem Kissen im Schlaf erstickt und danach selbst die Polizei gerufen.

Insgesamt drei Verhandlungstermine benötigte das Schöffengericht, um die Hintergründe der Tat zu beleuchten. Am 16. April fiel im Stendaler Landgericht unmittelbar im Anschluss an die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung das Urteil wegen Mordes. Allerdings wurde auf verminderte Schuldfähigkeit erkannt. Der Strafrahmen für Mord, ursprünglich eine lebenslange Freiheitsstrafe, wurde damit herabgesetzt auf eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Diese Mindeststrafe hatte gestern schließlich auch Pflichtverteidigerin Anette Hansen-Säuberlich beantragt. Sie ging in ihrem Plädoyer noch einmal auf die im psychiatrischen Gutachten genannten Merkmale einer Affekthandlung ein. Staatsanwältin Ramona Schlüter und der Rechtsanwalt der Tochter der Ermordeten, die als Nebenklägerin auftrat, hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert.

Das Schöffengericht um den Vorsitzenden Ulrich Galler hatte in seinem Urteil allerdings auch der tragischen Familiengeschichte des Täters eine bedeutende Rolle zugemessen und ebenfalls eine Affekthandlung gesehen. Der Verurteilte war viele Jahre in seiner Familie, mit der er zusammen wohnte, kaum beachtet worden, obwohl er seine Mutter jahrelang versorgt und teilweise mit gepflegt hatte

Der Haftbefehl vom 8. November 2019 wird aufrechterhalten. Die Zeit der Untersuchungshaft wird angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.