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Gerichtsverhandlung Champagner: Verkauft, aber nie geliefert

Vor dem Amtsgericht Salzwedel ist ein Fall verhandelt worden, bei dem ein 650 Euro teurer Tropfen verkauft wurde, der gar nicht existierte.

Von Tobias Hofbauer 11.11.2020, 23:01

Salzwedel l Handelt es sich bei der Angeklagten um eine hinterhältige Betrügerin oder ein unwissendes Opfer? Was wirklich passiert ist, kann Richter Klaus Hüttermann am Dienstag noch nicht feststellen. Die 51-Jährige soll am ersten November 2019 in betrügerischer Absicht eine 650 Euro teure Flasche Champagner auf einer Internetplattform angeboten haben, die sie gar nicht besitzt, wirft ihr die Vertre terin der Staatsanwaltschaft vor. „Ich habe nie etwas über das Konto verkauft, nur gekauft“, betont indes die Angeklagte. Sie sei selbst erschrocken, als sie davon erfuhr. Auch wenn es sich bei dem Konto um das der Angeklagten handele, sei das noch lange kein Beweis, erklärt Verteidiger Georg Feest. Er gehe davon aus, dass ihr Konto gehacked wurde. Dabei habe der Hacker das Konto mit Bedacht ausgewählt, weil darauf so wenig Bewegung stattfinde - nur neun Transaktionen zählt er.

Für Richter Hüttermann ist das nichts als eine Behauptung: „Schöne Fantasie, da weist aber nichts darauf hin.“ Abgewickelt wurden die Geschäfte über ein irisches Konto. Eine Auskunft über den Inhaber habe Feest nicht erhalten.

„Es handelt sich um ein Prepaid-Konto“, sagt Hüttermann. Der Inhaber könne eine Fantasieperson sein. Als Nachweis für eine Entlastung sei das jedenfalls zu wenig. Verteidiger Feest sieht das anders: „Es steht nicht fest, dass es sich um ein Prepaid-Konto handelt.“ Seine Mandantin habe sich sofort an den Betreiber gewandt und das geknackte Konto gemeldet. Nach einem Schreiben des Internet Auktionshauses sei das Konto definitiv gehacked worden, betont die Angeklagte. Das ist selbst ihrem Verteidiger neu: „Meines Wissens nach wurde das Konto nur geschlossen.“

„Irgendwas stinkt hier. Wenn sie wirklich gehacked wurden, dann müsste doch noch mehr gestohlen worden sein“, wundert sich der Richter. Zudem habe sie bis März 2020 das Konto mit demselben Namen genutzt und erst dann das Passwort geändert. Die Beschuldigte erklärt, ihr Mann habe sich im März vom Online-Auktionshaus eine neue Mailadresse geben lassen, um nachvollziehen zu können, was für Bewegungen auf dem Konto stattgefunden hätten. „Wir können ja auch leider keinen Verlauf als Beweis ausdrucken oder so“, sagt sie.

Feest erklärt, dass der Täter sich mit einem verschlüsselten Internet Protokoll (IP) eingewählt habe, um seine Spuren zu verwischen. Seine Mandantin habe dagegen immer nur eine Adresse gehabt. In Rücksprache mit der Polizei bestätigt Hüttermann zwar, dass die Angeklagte sich gemeldet habe, das Konto habe aber schon mehrere IP Adressen unter der Angeklagten gehabt. Nicht nur eine, wie von ihrem Verteidiger behauptet. Daraus könne man nichts schließen, es handele sich dabei lediglich um einen anderen Netzbetreiber, weiß Hüttermann.

Der Richter fordert die Angeklagte auf, sämtliche E-Mail-Bewegungen auf dem Konto offen zu legen. Dagegen hat sie nichts einzuwenden und pocht weiter auf ihre Unschuld: „Ich war das nicht.“

Die Verhandlung wird fortgesetzt.