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Gerichtsverhandlung Ehefrau mit Messer verletzt

Wegen gefährlicher Körperverletzung steht ein Afghane vor Gericht. Er soll in Salzwedel seine Ehefrau mit einem Messer verletzt haben.

Von Arno Zähringer 08.01.2018, 02:00

Salzwedel/Stendal l Die Tat, die jetzt vor dem Landgericht in Stendal verhandelt wird, ereignete sich bereits im Juli vergangenen Jahres in Salzwedel. Ursprünglich hätte das Verfahren vor einem Schöffengericht landen sollen. Weil der zuständige Richter vermutlich einen Tötungsvorsatz nicht ausschließen konnte, wird nun allerdings vor dem Schwurgericht Recht gesprochen.

Dem angeklagten Afghanen wird zur Last gelegt, am 17. Juli 2017 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau im Hinblick auf die bevorstehende Scheidung mit einem Messer bedroht und – als es zur Rangelei kam – eine fünf Zentimeter lange Stichverletzung im Rücken zugefügt zu haben.

Der Mann soll am 1. Januar 1984 in Kundus geboren worden sein. In der Nacht zum 17. Juli sei er, so heißt es in der Anklage, in das Zimmer seiner schlafenden Frau eingedrungen und habe es von innen verschlossen. Vermutlich um eine mögliche Flucht seiner von ihm getrennt lebenden Frau zu verhindern. Im Zimmer schließlich soll er zu der damals 28-Jährigen gesagt haben: „Willst du, dass ich jetzt dein Leben beende oder willst du dich von mir scheiden lassen?“

Im Zuge des Streits soll der heute 34-Jährige mindestens zweimal auf die Frau eingestochen haben. Sie erlitt dabei am Rücken eine Stichwunde sowie am Hinterkopf. Außerdem erlitt sie ein Schädelhirntrauma Ersten Grades.

Weiter wies die 28-Jährige Abwehrverletzungen an Händen und Unterarmen auf. Auch der Mann soll leichtere Schnitt- oder Stichverletzungen aufgewiesen haben, hieß es im Polizeibericht im Juli vergangenen Jahres. Damals mussten beide Personen zur Behandlung in medizinische Einrichtungen eingewiesen werden. Laut Ermittlungserkenntnissen vom Juli 2017 bestand für die Frau keine Lebensgefahr.

Der mutmaßliche Täter wur- de noch in der Nacht festgenommen und sitzt seit dem 18. Juli 2017 in Haft. Er ist nicht vorbestraft und lebt seit zwei Jahren als Flüchtling in Deutschland. Am ersten Prozesstag, bei dem auch ein Dolmetscher anwesend war, sagten zwei Polizisten als Zeugen aus. Fortgesetzt wird die Verhandlung am Mittwoch, 10. Januar, 13 Uhr, im Saal 121 in Stendal.