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Gerichtsverhandlung Mit dem Nachbarn auf Kriegsfuß

Ein Nachbarschaftsstreit, der mit einer Körperverletzung endete, ist vor dem Salzwedeler Amtsgericht verhandelt worden.

Von Alexander Rekow 28.02.2020, 03:00

Salzwedel l „Sie sind mir seit Jahren bekannt.“ So begrüßte Richter Klaus Hüttermann einen 31-jährigen Salzwedeler, als dieser auf der Anklagebank im Platz nahm. Kein Wunder, der Mann musste sich in der Vergangenheit schon wegen Bedrohung, Belästigung, Hausfriedensbruch oder auch Körperverletzung verantworten. Kürzlich also wieder.

Diesmal ging es um Sachbeschädigung und abermals Körperverletzung, wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auflistete. Beides fand am 7. August 2019 statt. Die Opfer: sein Nachbar (50) und dessen Zaun. Denn weil der Zaun ihn stört, reißt er diesen in aller Unregelmäßigkeit ein, wie er sagte. Und weil der Nachbar sich das nicht bieten lassen wollte und einschritt, gab es für diesen Blessuren – mittels Latte vom ramponierten Holzzaun. Weil beide Taten im Zusammenhang stehen, zog das Gericht die Taten zu einer Verhandlung zusammen.

„Seit der Mensch da ist, habe ich keine Lebensqualität“, klagte der 31-jährige Hartz-IV-Empfänger über seinen Nachbarn. Das Licht im Flur gehe seitdem nicht mehr und obendrein habe der Nachbar auf dem Dach, wo der Angeklagte sonst gern mit Freunden sitze, einen Zaun gezogen. „Der Zaun ist nicht rechtens“, raunte er mehrmals. Problem: Der Nachbar hatte das Haus nebenan gekauft und seinen Bereich mit einem Zaun abgesperrt. Dies sieht der Angeklagte aber nach wie vor anders. Schließlich habe er eh und je das Dach genutzt. Auch, um sein Rad dort abzustellen. „Außerdem haben sich Freunde und ich schon am Holz des Zauns verletzt.“ Andere Mieter seien schon weggezogen. Das habe sich der 31-Jährige auch schon überlegt. Aber: „Den Auszug gönne ich ihm nicht.“

Hat der Angeklagte nun mit einem Messer gedroht und mit der Latte zugeschlagen oder nicht, wollte Richter Klaus Hüttermann wissen. „Ich bin ein heißblütiger Mensch“, erklärte der Angeklagte daraufhin. „Ja“, mit dem Holz, das sei „im Gerangel“ passiert. Aber ein Messer? Davon wisse er nichts. „Das Messer war 20 Zentimeter groß“, erinnerte ihn schließlich der verängstigte Nachbar, der als Zeuge geladen war. Er habe nachts um 2 Uhr Krach gehört, als der 31-Jährige betrunken nach Hause gekommen sei. „Er hat den Zaun kaputt gemacht“, beschwert sich der 50-Jährige. Daraufhin habe er dem Vandalen mit der Polizei gedroht. Dafür bekam der Nachbar schließlich die Holzlatte auf den Unterarm, wovon er Blessuren davon trug.

Der Angeklagte beteuerte am Ende der Verhandlung, dass alles wieder in Ordnung sei. „Nein, nichts ist besser“, konterte der Geschädigte.

Das Gericht hatte genug gehört. Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft waren sowohl die vorsätzliche Sachbeschädigung als auch gefährliche Körperverletzung bestätigt. Ihre Forderung: Sieben Monate auf zwei Jahre Bewährung. Reaktion des Angeklagten: „Ich tu‘ keen watt.“

Der Richter folgte dem geforderten Strafmaß und sprach dem 31-Jährigen noch einmal ins Gewissen: „Wenn weitere Akten kommen, gucke ich, ob Sie ins Gefängnis gehen.“