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Gesundheitszentrum Standortbeschluss war rechtswidrig

Der Apenburg-Winterfelder Rat muss den Beschluss über den Standort des geplanten Gesundheitszentrums neu fassen.

Von Walter Mogk 03.09.2016, 03:00

Apenburg/Winterfeld l Kritiker hatten es gleich nach der entscheidenden Sitzung des Apenburg-Winterfelder Gemeinderates am 10. Februar vorausgesagt, in der zwar über den Standort des geplanten Gesundheitszentrums öffentlich diskutiert, die Entscheidung dann aber hinter verschlossenen Türen gefällt wurde: Dieser Beschluss wird keinen Bestand haben. Und genau so ist es jetzt gekommen.

Nach Ansicht der Kommunalaufsicht, die von mehreren Bürgern der Gemeinde eingeschaltet wurde, verstößt das Vorgehen von Bürgermeister und Gemeinderat gegen das Gebot der Öffentlichkeit von Ratssitzungen. Dies „begründet regelmäßig eine schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung. Ein solcher Verstoß führt daher zur Rechtswidrigkeit eines gefassten Gemeinderatsbeschlusses“, heißt es in einem Schreiben der Behörde vom 31. Mai, das der Volksstimme vorliegt.

Drei Bürger hatten Widerspruch gegen den Ratsbeschluss eingelegt, zwei weitere beantragten bei der Kommunalaufsicht dessen Überprüfung. Die zog sich hin. Jetzt aber steht fest: Der Beschluss muss aufgehoben und neu gefasst werden. Dies soll während der nächsten Ratssitzung am kommenden Dienstag, 6. September, ab 19.30 Uhr im Winterfelder Wieseneck geschehen.

Was war geschehen? Für das geplante Gesundheitszentrum, das mit Fördermitteln aus dem Leader-Programm gebaut werden soll, gab es zwei Standortvorschläge: den alten Konsum in Apenburg und ein unbebautes Grundstück an der Ecke Ahornweg/B 71 in Winterfeld. Planer Sven Rühlmann hatte beide Varianten im Rat vorgestellt, die auch im öffentlichen Teil kontrovers diskutiert wurden. Abgestimmt wurde darüber dann nichtöffentlich. Zunächst wurde der Umbau des Konsums knapp mit fünf zu sechs Stimmen abgelehnt, anschließend votierten acht Räte für den Standort Winterfeld (zwei Nein-Stimmen, eine Enthaltung).

Die Auffassung von Bürgermeister Harald Josten, dass die Abstimmung deshalb nichtöffentlich erfolgen musste, weil es sich um eine Grundstücks-angelegenheit handele, teilt die Kommunalaufsicht nicht. „Allein die Tatsache, dass ein Grundstück als Standort benötigt wird, rechtfertigt nach meiner Auffassung nicht automatisch den Ausschluss der Öffentlichkeit“, heißt es in dem Schreiben.

Vielmehr müsse das Geheimhaltungsinteresse des Einzelnen oder der Kommune mit dem der Öffentlichkeit an Informationen abgewogen werden. Letzteres überwiege in dem Fall. Notfalls hätte die Öffentlichkeit kurz ausgeschlossen werden müssen, wenn schutzwürdige Fakten etwa zu den Grundstückseigentümern offengelegt wurden, die eigentliche Entscheidung habe jedoch öffentlich erfolgen müssen. Die Kommunalaufsicht stößt sich außerdem daran, dass die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung im Vorfeld nicht öffentlich bekanntgemacht wurde. Zwar konnten die Gemeindevertreter aus ihrer Einladung entnehmen, dass über den Standort des Gesundheitszentrums nichtöffentlich abgestimmt wird, nicht aber die Bürger. In den Bekanntmachungen per Aushang fehlte der genaue Tagesordnungspunkt.

„Einwohner und alle Sachinteressenten haben das Recht, über alle Angelegenheiten der Sitzungen unterrichtet zu sein“, erklärt die Kommunalaufsicht. Die unterlassene Bekanntmachung stelle deshalb ebenfalls einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz dar.

Ob am Dienstag. 6. September, außer dem Standort Winterfeld auch noch einmal eine oder mehrere Alternativen zur Abstimmung gestellt werden, ist ungewiss.