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Landgericht Haftstrafe für mutmaßlichen Brandstifter aus Salzwedel gefordert

Die Staatsanwaltschaft Stendal fordert für den mutmaßlichen Brandstifter aus Salzwedel eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten.

Von Günther Tyllack 27.07.2021, 01:00
Im Landgericht Stendal ist der Prozess gegen einen mutmaßlichen Brandstifter aus Salzwedel fortgesetzt worden.
Im Landgericht Stendal ist der Prozess gegen einen mutmaßlichen Brandstifter aus Salzwedel fortgesetzt worden. dpa

Salzwedel/Stendal - Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Brandstifter aus Salzwedel hat die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Dem 29 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, an zwei Tattagen im August 2020 in Salzwedel versucht zu haben, insgesamt sieben Fahrzeuge in Brand zu setzen. In drei Fällen brannten die Autos vollständig aus, an den anderen Fahrzeugen entstand meist nur geringer Schaden.

Zu Beginn der Verhandlung am Freitag vor dem Landgericht Stendal hatte die Vorsitzende Richterin den psychiatrischen Gutachter, der dem Angeklagten bereits massive Hinweise auf eine paranoide Schizophrenie bescheinigt hatte, über das zwischenzeitlich erfolgte Geständnis des Angeklagten informiert.

Der Sachverständige versuchte im Gespräch mit dem Angeklagten dessen Motivlage zu ergründen. „Wozu war das gut, dass Sie das gemacht haben?“, fragte er. Die Antwort war: „Da kann ich nicht so direkt zu was sagen.“ Er habe sich „wütend und traurig zugleich“ gefühlt, als er zu Hause war und die Dieselpäckchen nebst Lunten angefertigt habe. Konkrete Gedanken an Brandstiftung habe er dabei aber nicht gehabt. Allerdings habe er sich immer besser gefühlt, wenn er dann im Freien unterwegs war.

Psychotische Erkrankung

Insgesamt sah der Gutachter sich im bisherigen Ergebnis seiner bisherigen Begutachtung bestätigt. Die neuen Informationen passten sehr gut in das Bild einer psychotischen Erkrankung, die letztlich Grundlage für eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten gewesen sei.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte in ihrem Plädoyer, keine Zweifel am Geständnis des Angeklagten zu haben. Ungereimtheiten, die blieben, führte sie auf das offensichtliche schlechte Erinnerungsvermögen des Angeklagten zurück. Bei der Bemessung des Strafmaßes sei natürlich das Geständnis zu berücksichtigen, auch wenn es erst sehr spät erfolgt sei, und dass der Angeklagte nicht einschlägig vorbestraft sei. Es gab bis dato lediglich zwei Verurteilungen des Amtsgerichts Salzwedel zu Geldstrafen wegen Betrugs und Diebstahls. „Ich denke auch, dass er die Taten bereut“, führte die Staatsanwältin weiter aus. In Anbetracht der verminderten Schuldfähigkeit forderte sie eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.