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Innenstadtverkehr Ab jetzt gilt nur noch Tempo 20

Im April hatte der Salzwedeler Stadtrat eine Änderung der Temporegelung in der Innenstadt beschlossen. Seit Kurzem sind die neuen Vorschriften in Kraft.

Von Antonius Wollmann 12.09.2017, 01:01

Salzwedel l Wer als Ortsunkundiger in der Vergangenheit mit seinem Auto durch die Salzwedeler Innenstadt fuhr, der legte unweigerlich die Stirn in Falten: Zu unklar war, welche Geschwindigkeit im unübersichtlichen Innenstadt-Dschungel erlaubt war. Da wechselten sich Tempo-20-Zonen mit 30-Zonen ab, in einigen Straßen durfte man sogar 50 Kilometer pro Stunde fahren. Das geradezu babylonische Geschwindigkeitswirrwarr irritierte sogar manchen Einheimischen. Ebenso uneinheitlich gestalteten sich die Vorfahrtsregelungen.

Damit ist es nun seit einigen Wochen vorbei. Seit der letzten Augustwoche ist auf den Straßen der Innenstadt nur noch eine Geschwindigkeit erlaubt. Nämlich 20 Kilometer pro Stunde. Konkret sind davon 17 Straßen betroffen. Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben die Beschilderung bereits geändert. Die für alle Verkehrsteilnehmer wahrscheinlich wichtigste Konsequenz der Maßnahme: Ab sofort gilt im gesamten Innenstadtbereich die Regelung „Rechts vor links“.

Dies betrifft auch die Kreuzungen Wollweberstraße/Neuperverstraße und Alte Jeetze/Neuperverstraße. Hatten früher die Fahrzeuge Vorfahrt, die auf der Neuperverstraße Richtung Rathausturmplatz unterwegs waren, müssen diese nun warten, wenn sie die beiden Querstraßen passieren. Von der „Rechts-vor-links“-Regel ausgenommen bleibt hingegen die Kreuzung Breite Straße/Neuperverstraße. Hier haben wie gewohnt die Fahrzeuge Vorfahrt, die sich auf der Neupervestraße befinden.

Die Änderungen hatte der Stadtrat im April dieses Jahres beschlossen. Die Räte folgten bei ihrem Beschluss den Empfehlungen des Verkehrsentwicklungskonzeptes. Die Vereinheitlichung und die damit verbundene Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit wird in der Beschlussvorlage vor allem damit begründet, den Verkehr in der Innenstadt deutlich verlangsamen zu wollen. Ein Nebeneffekt könne außerdem die Verdrängung des Durchgangsverkehres aus der Neuperverstraße sein, heißt es in dem Papier.

Im gleichen Atemzug ist die Innenstadt zur Parkverbotszone erklärt worden. Was jedoch nicht bedeutet, dass es generell verboten ist, sein Auto abzustellen. Parkplätze sind nicht verloren gegangen. Der Beschluss bezieht sich viel mehr auf die Beschilderung, die ab sofort das Parken explizit erlauben muss. Nach dem Prinzip: „Parken ist überall verboten, außer dort, wo es erlaubt ist.“

In Folge der beiden Maßnahmen werden generell deutlich weniger Schilder als zuvor benötigt. Dies soll vor allem die Orientierung der Verkehrsteilnehmer erleichtern. Ein weitere positive Auswirkung betrifft den städtischen Haushalt. Die Kosten für die Unterhaltung der Verkehrszeichen sinken.