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Kinderbetreuung Horte zu 104 Prozent ausgelastet

Der Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Salzwedel“ ist gut in das Jahr 2017 gestartet.

Von Arno Zähringer 09.02.2017, 14:00

Salzwedel l An vielen Arbeitsplätzen wird geschnieft, gehustet oder gekrächzt, wenn die Stimme weg ist. In den Krippen, Horten und Kindergärten der Hansestadt Salzwedel ist das nicht anders. Denn momentan sind 13 Prozent der Mitarbeiter arbeitsunfähig – insgesamt 20 Personen. „Aber wir meistern die Situation gemeinsam“, machte Gensch deutlich.

Im Januar kümmerten sich die Betriebsleiterin und ihr Team um 231 Kinder in den Krippen, 480 in den Kindergärten und 447 Kinder in den Horten. Das entspricht einer Auslastung der Kapazität von 98 Prozent (Krippen), 92 Prozent in den Kindergärten und 104 Prozent in den Horten. Die Betreuungsquote verteilt sich folgendermaßen: Krippen 6,5 Prozent (15 Kinder, 25 Stunden), 74,5 Prozent (172 Kinder, 40 Stunden) und 19 Prozent (44 Kinder, 50 Stunden). Kindergärten 10 Prozent (45 Kinder, 25 Stunden), 65 Prozent (313 Kinder, 40 Stunden), 25 Prozent (123 Kinder, 50 Stunden). Für die Betreuung des Nachwuchses standen pro Tag 760 Erzieherstunden zur Verfügung.

Um alle zusätzlichen Kindergartenanträge bearbeiten zu können, sei es notwendig geworden, gemeinsam mit den Elternvertretern Ausnahmegenehmigungen für die Erweiterung der Kapazität beim Jugendamt zu erwirken. Ausnahmen gibt es für die Einrichtungen Spatzennest, Siebeneichen (jeweils vier Kinder) und Max und Moritz (5). „Es wurden 13 Kindergartenplätze über Kapazität bis zum 31. Juli beantragt. Ich gehe davon aus, dass die Plätze noch im laufenden Monat belegt werden“, sagte Gensch im Betriebsausschuss Kindertagesstätten.

In den Einrichtungen des Kita-Eigenbetriebes laufen momentan die Projekte „Willkommens Kitas“ sowie das Folgeprojekt im Kinder-Eltern-Zentrum Siebeneichen „Jolinchen Kids“.

Ziemlich viel Arbeit beschert Doris Gensch die Erstellung von umfangreichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG). Denn es besteht für Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Verpflichtung, dem überörtlichen Träger – in diesem Fall das Land Sachsen-Anhalt – Auskünfte zu erteilen. Dies muss gegenüber dem Landtag bis Ende des dritten Quartals 2017 geschehen. Hintergrund ist dabei die Finanzplanung.

Vorgelegt wurde in der Sitzung auch der Wirtschaftsplan 2017. Er wurde von den Mitgliedern des Ausschusses einstimmig angenommen. Am Mittwoch, 15. Februar, werden sich der Hauptausschuss und der Stadtrat damit befassen.