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Kleingarten Ab Oktober dürfen Gartenfeuer lodern

Eine neue Verordnung zum Gartenfeuer tritt zum 1. Oktober im Altmarkkreis Salzwedel in Kraft. Es gibt einiges zu beachten.

Von Antje Mewes 28.09.2017, 14:46

Salzwedel (me) l Mit dem Herbst beginnt die Zeit der Gartenfeuer. Dabei gilt es, einige Neuerungen zu beachten, denn am 1. Oktober tritt im Altmarkkreis eine neue Verordnung dazu in Kraft. So werden unter anderem die Zeiten, in denen Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, verkürzt. Bisher war dies durchgängig von Oktober bis Ende März möglich. Ab sofort gelten der 1. Oktober bis 15. November und dann wieder ab 1. März bis 15. April, ausschließlich montags bis sonnabends in der Zeit von 11 bis 17 Uhr.

Der Zeitraum des Verbrennungsvorganges sollte zwei Stunden nicht überschreiten. Die meiste Morgenfeuchte sollte aus den Abfällen bereits entwichen sein, damit es nicht zu Qualmbelästigungen für die Nachbarn kommt.

Weiterhin sind Mindestabstände einzuhalten, zehn Meter zu Gebäude- und Grundstücksgrenzen, Leitungen und anderen brennbaren oder gefährdeten Gegenständen. Im Umkreis von 100 Metern Entfernung zu Krankenhäusern, Kindereinrichtungen, Schulen, Altersheimen und 30 Metern zu Wald dürfen keine Feuer entfacht werden.

Grundsätzlich gilt, dass auf Grundstücken nur Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, die dort auch angefallen sind bei Gartenarbeiten. Die Feuer sollten eine Grundfläche von 1,5 Meter mal 1,5 Meter nicht überschreiten und möglichst auch nicht mehr als einen Meter Höhe haben.

„Wir haben mit der neuen Verbrennungsverordnung einen guten und händelbaren Kompromiss für alle Beteiligten und für die Umwelt gefunden“, schätzt Landrat Michael Ziche ein. Zugleich ist geltendes Abfallrecht umgesetzt worden, betont er.

Ziel der Änderungen sei, die Umwelt zu schonen, die Bevölkerung zu schützen und zugleich auch weiterhin das Verbrennen von Gartenabfällen zuzulassen.

„Ein generelles Verbot wollten wir ganz bewusst nicht. Das ist in Metropolen ein Thema, aber für unseren riesigen Flächenlandkreis ist es unpraktisch und auch nicht notwendig“, sagt Ziche. Er setze auf gegenseitige nachbarschaftliche Rücksichtnahme und dezente Regulierung.

Der Landrat appelliert an die Westaltmärker, sich an die neue Verbrennungsverordnung zu halten. Ziche: „Das erspart uns allen eine Menge Stress. Niemand möchte Ärger mit seinen Nachbarn und den Behörden haben.“

Wer auf Gartenfeuer verzichten will oder keine Möglichkeit dazu hat, könne die Biotonnen oder die Eigenkompostierung nutzen oder den Grünschnitt zu den Abfallwirtschaftshöfen in Cheine und Gardelegen sowie zu den Wertstoffhöfen in Diesdorf, Klötze, Arendsee und ab 2018 auch in Kalbe und Mieste bringen und kostenfrei abgeben.