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Körperverletzung Festnahme folgt auf Aussage

Ein 31-Jähriger musste sich vor dem Salzwedeler Amtsgericht wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verantworten.

Von Alexander Rekow 13.12.2017, 11:26

Salzwedel l „Wir hatten 28 Einsätze wegen des Angeklagten“, sagt ein Polizist während der Verhandlung. Gemeint ist ein 31-jähriger Stendaler, der zuvor in Salzwedel gelebt hatte und sowohl Richter Klaus Hüttermann, als auch den Polizeibeamten, bestens bekannt ist. Trotz Bewährung beging er immer wieder Straftaten. Deshalb fand sich der 31-Jährige abermals auf der Anklagebank wieder.

Im April soll der vorbestrafte Angeklagte eine 50-jährige Taxifahrerin in Salzwedel geschlagen haben. Dafür saß er bereits im September im Gerichtssaal. Die Frau erinnerte sich, dass sie in den Morgenstunden zum Krankenhaus gerufen wurde. Dort angekommen, stieg der Angeklagte auf der Beifahrerseite ein, sein Freund Sylvio J. (alle Namen geändert) nahm hinten Platz. „Er wollte erst am Ziel bezahlen“, erinnerte sie sich. Darauf aber ließ sie sich nicht ein, forderte vor der Fahrt Geld. „Werden Taxifahrten nicht üblicherweise erst am Ende bezahlt“, wollte Richter Hüttermann wissen.

„Das kam mir suspekt vor – die Herrschaften waren stark angetrunken“, sagte die Taxifahrerin aus. Und wenn sie Zweifel habe, könne sie eine Teilsumme vorab verlangen. Daher bat sie ihre Fahrgäste auszusteigen. Während der Angeklagte der Bitte folgte, blieb Sylvio J. sitzen.

Die Taxifahrerin öffnete daraufhin die hintere Tür, als der 31-Jährige sie von hinten an der Schulter weggerissen haben soll. „Dann haben wir uns geschubst und ich bekam eine gescheuert“, erklärt sie, „es war hart“. „Sie hat mich geschubst“, sagt der Angeklagte, der sein Handeln als Abwehrreaktion verstand.

Was blieb, war eine rote Wange. „Ich war betrunken genug, um nichts zu checken“, sagt Sylvio J., der nichts zur Wahrheitsfindung beitragen konnte. Nach seiner Aussage ging es für den 27-Jährigen direkt in Gewahrsam, ein Haftbefehl aus Stendal lag gegen ihn vor.

Im Mai trat der Angeklagte abermals in Erscheinung. Dieses Mal: Sachbeschädigung. So soll er das Auto von Sylvios Stiefvater (Walter K.) an einem Supermarkt in Salzwedel ramponiert haben.

„Ich stand im Laden und habe gesehen, dass sich zwei Personen am Auto streiten. Dann hat der Angeklagte gegen das Auto getreten“, sagt eine Verkäuferin des Supermarktes, die mehrmals bestätigte, vor dem Angeklagten Angst zu haben. In der Folge rief sie die Polizei.

„Wir wollten Sylvio Sachen bringen“, erinnert sich Walter K., der mit Sylvios Mutter am Supermarkt hielt. Während seine Lebensgefährtin den Beutel übergab, soll der Angeklagte am Beifahrerfenster den 62-Jährigen beschimpft und bedroht haben. „Er hat gegen die Beifahrerseite getreten in seiner Aggression“, sagte Walter K., dessen Versuche, den Angeklagten zu beruhigen, scheiterten. „Dann bin ich ausgestiegen. Er hat in die Luft geschlagen, mich nicht getroffen.

Dann hat es eingeschlagen“, sagte der Rentner. Mit zwei Faustschlägen streckte der 62-Jährige den Angeklagten daraufhin nieder. Auf dem Boden liegend, trat der Rentner noch einmal auf den 31-Jährigen ein. „Weil er immer ein Messer bei sich hat. Da dachte ich, gibst du ihm besser noch eine“. Für den Angeklagten ging es danach mit gebrochener Nase ins Krankenhaus.

Im Juli gab es abermals Ärger mit dem 31-Jährigen. Der Tatort: eine Tankstelle an der Arendseer Straße in Salzwedel. Eine Verkäuferin berichtete, der Angeklagte soll am Nachtschalter eine Kundin vor ihm bedrängt haben und sie wüst beschimpft haben.

Die Aufnahme der Überwachungskamera konnte das nicht bestätigen. Die Verkäuferin aber kennt den Angeklagten: „Das war nicht das erste Mal“. So soll er immer wieder in der Einfahrt zur Waschstraße gesessen haben, woraufhin der stellvertretende Geschäftsführer dem 31-Jährigen Hausverbot für den Bereich erteilte.

Für Amtsanwältin Krüger war das Maß voll. Sie forderte acht Monate Freiheitsstrafe: „Eine positive Sozialprognose reicht mir nicht“. Sein Anwalt hingegen forderte Freispruch, wegen zu vieler Ungereimtheiten und Belastungstendenzen der Zeugen. Richter Hüttermann vertagte das Urteil auf den 19. Dezember.