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Kryptowährung Bitcoin bald auch am Bankschalter?

Der Bitcoin boomt: Doch was verspricht der Aufstieg der Online-Währung? Das sagen Sachsen-Anhalts Banken zum digitalen Geld.

15.01.2021, 23:01

Salzwedel l Mehr als 40.000 Dollar war ein einzelner Bitcoin noch vor einigen Tagen Wert. Ein weiterer Höhenflug für die Online-Währung, der viele noch skeptisch gegenüber stehen. Doch was ist ein Bitcoin überhaupt? Und kann ich den auch bei der heimischen Sparkasse oder Volksbank kaufen?

Kurz gesagt: Nein! Bei Sparkassen und Volksbanken im Altmarkkreis Salzwedel kann aktuell kein Bitcoin gekauft werden. Das bestätigten auf Anfrage der Volksstimme die Sprecher der Sparkasse Altmark West, der Volksbank Uelzen-Salzwedel und der Volksbank Südheide - Isenhagener Land – Altmark (Sila).

„Bitcoins gehören zu den spekulativsten Geldanlagen überhaupt. Es gibt keinerlei Regulatorik und somit unterliegt der Wert höchsten Schwankungen“, erklärt Olaf Genth, Mitarbeiter für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, der Volksbank Sila. Und Genth wird noch deutlicher: „Wir beraten, wenn uns Kunden auf das Thema ansprechen, genau wie bei jeder anderen hochspekulativen Anlage dazu, hier lediglich zu investieren, wenn auch der Totalverlust des Anlagekapitals für den Kunden akzeptabel ist.“ Das bestätigt auch Nico Neumann von der Volksband Uelzen-Salzwedel: „Der Bitcoin ist ein Spekulationsobjekt, von einer Geldanlage würde ich nicht sprechen.“ Gabriela Arnold von der Sparkasse Altmark West antwortet ebenfalls kurz: „Wir nehmen keine Beratungen zum Thema Bitcoin vor.“ Doch was ist denn nun ein Bitcoin? Und wie bekomme ich einen oder zumindest Anteile?

„Bitcoin ist die weltweit führende Kryptowährung auf Basis eines dezentral organisierten Buchungssystems. Zahlungen werden kryptographisch legitimiert und über ein Netz gleichberechtigter Rechner abgewickelt“, lautet die Erklärung der Sparkasse Altmark West. Vereinfacht ausgedrückt heißt es, dass die Bitcoins auf elektronischem Wege zwischen ihren Besitzern getauscht - also gehandelt - werden. Mit Hilfe einer Verschlüsselung muss der Besitz nachgewiesen werden. Das besondere am System: Jede Transaktion ist in einer öffentlichen Datenbank, der sogenannten Blockchain, für alle Teilnehmer sichtbar.

Bitcoin-Besitzer benötigen eine Art Online-Konto. Dieses haben sich die meisten Nutzer zuvor über Serviceanbieter im Internet, bekannt sind zum Beispiel eToro, Bitpanda oder Coinbase, eingerichtet. Dazu müssen sich die User verifizieren, also ausweisen. Dafür gibt es zum Beispiel die Möglichkeit des Video-Ident-Verfahrens – also ein Blick mit Personalweis in die heimische Webcam.

Ist das Konto eingerichtet, kann es mit einem normalen Bankkonto verbunden werden. Über Zahlungsdienste wie PayPal oder mit der Kreditkarte können dann Bitcoins oder Anteile gekauft werden und die landen dann in der digitalen Brieftasche, genannt Wallet. Das Wallet kann digital, also eine Internetanwendung sein. Die Bitcoins können aber auch extern, zum Beispiel auf einem USB-Stick als Wallet, gespeichert werden.

Ein solcher passwortgeschützter Stick bereitet einem deutschen Programmier gerade große Probleme. Der Wert seiner Bitcoin-Anteile betrug zwischenzeitlich rund 200 Millionen Euro. Allerdings ist ihm das Passwort entfallen.

Doch warum ist die Anlage in Bitcoin so risikoreich? Da lohnt ein Blick auf die Wertentwicklung der Kryptowährung. So lag der Kurs Anfang des Jahres bei knapp unter 30.000 Dollar, stieg dann relativ schnell auf mehr als 41.000 Dollar, um in wenigen Tagen wieder auf knapp 33.000 Dollar zu fallen. Diese Kurssprünge machen die Geldanlage risikoreich, manche Medien sprechen sogar von einer möglichen Spekulationsblase.

Was auch nicht so bekannt ist: Bei Bitcoins gibt es keine Zinsen. „Ihr Wert hängt – bei einer festgelegten Geldmenge von 21 Millionen – allein von der Nachfrage ab“, heißt es auf der Internetseite der Sparkassen. Dort wird explizit darauf hingewiesen, dass auch bei digitalen Währungen steuerliche Regeln gelten. So wird unter Umständen Ertragssteuer fällig.

Dazu erklären die Sparkassen: „Der Verkauf von Kryptowährungen ist dann steuerpflichtig, wenn er innerhalb eines Jahres nach ihrem Ankauf erfolgt. Hier findet ein Paragraf (§ 23 EStG) Anwendung, der auch bei Immobilien greift. Und: Wird die Freigrenze von 600 Euro erreicht, ist jeder Euro Gewinn steuerpflichtig.“ Deshalb sei es wichtig, eigene Aufzeichnungen über Transaktionen aufzubewahren, zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt.