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Landgericht Missbrauch von 12-Jähriger gestanden

Zu 20 Monaten Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, ist ein heute 35-jähriger Mann wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 16.05.2019, 13:54

Stendal/Arendsee l Als seit Jahren darauf spezialisierter Gerichtsberichterstatter ist man ja einiges gewohnt. Dennoch tun sich stets aufs Neue ungeahnte seelische Abgründe auf. So geschehen gestern in einem Prozess vor dem Landgericht in Stendal. Dabei ging es um schweren sexuellen Kindesmissbrauch in acht Fällen in einem Ort bei Arendsee.

Des Missbrauchs eines zwölf- bis 13-jährigen Mädchen angeklagt war ein heute 35 Jahre alter Mann. Am Ende ist der gebürtige Osterburger nach einer Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt worden, die von der Jugendschutzkammer am Landgericht für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein voll umfängliches Geständnis gegen eine Bewährungsstrafe – so lautete der Deal. Dazu muss er als Bewährungsauflage 800 Euro an den Opferschutzverein „Weißer Ring“ zahlen.

Der Angeklagte gestand den Missbrauch sofort ein. Bei dem zu Beginn zwölfjährigen Opfer handelte es sich um die Schwester seiner zur Tatzeit – November 2014 bis März 2015 – 20 Jahre alten Freundin. Die hätte erst ihn und dann auch ihre Schwester am 28. November 2014 zum Sex mit der Minderjährigen überredet. Erfahrungen mit einem „Dreier“ hätten er und seine Freundin aber schon zuvor gehabt. Zu dritt hätte er mit den Schwestern im Bett gelegen und „herumgealbert“. Dann seien alle nackt gewesen, und es sei zum ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der Zwölfjährigen gekommen.

Plötzlich hätte seine Freundin das Handy genommen und gefilmt. In Nahaufnahme, wie es vom Gericht hieß. Mit dem Video hätte ihn die 20-Jährige später erpresst, gab der 35-Jährige an. Zum Sex mit der zwölf bis 13-jährigen Schwester seiner Freundin sei es noch sieben Mal gekommen. Nach dem Bruch mit der Freundin im März 2015 gab es keine Treffen mehr. Er sei manisch depressiv geworden und in Behandlung gewesen. Vor allem hätte er sich schuldig gefühlt und Selbstmordgedanken gehabt.

„Ich war psychisch und finanziell am Ende.“ Angeblich wollte er sich selbst anzeigen, doch da sei ihm seine Ex zuvorgekommen. Im Juni 2015 gab es eine Hausdurchsuchung bei ihm. Er wurde von der Polizei zum Vorwurf des Kindesmissbrauchs vernommen. Seitdem hätte sich nichts mehr von Seiten der Ermittler getan. Die Gründe für die Untätigkeit der Justiz blieben gestern ungenannt. Richter Ulrich Galler sprach von einem „Verfahrensstillstand“.

Drei Monate seiner 20-monatigen Haftstrafe wurden dem Angeklagten wegen der überlangen Prozessdauer als verbüßt angerechnet. 2016 war er aus der Altmark weggezogen. In Nordrhein-Westfalen hat der gelernte Kfz-Mechaniker seitdem Arbeit, lebt in einer gefestigten Beziehung und hat sich rechtlich nichts zuschulden kommen lassen. Seine damalige Freundin, also die Schwester des Opfers, bestätigte die Angaben des Angeklagten. Sie erwartet jetzt ein gesondertes Verfahren wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch, wie die Staatsanwältin im Prozess sagte. Und auch das Opfer wurde noch gehört. Nach Details gefragt sagte die heute 17-jährige zierliche, im Zeugenstand recht angespannt wirkende Schülerin immer wieder: „Das ist so lange her, ich weiß es nicht mehr.“ Dass sie sich nicht gewehrt habe und von ihrer Schwester überredet wurde, bestätigte sie dem Gericht. Zur Tatzeit sei sie „ein bisschen verliebt“ in den Angeklagten gewesen. Heute gehe es ihr gut, sie lebe in der Nähe von Hamburg in einer Beziehung und hege keine Rachegefühle gegen den Täter. „Sauer“ sei sie nur gewesen, weil sie nach Stendal zum Prozess kommen musste.

Richter Galler sagte in der Urteilsbegründung, dass die Umstände einen minderschweren Fall ergeben hätten. Deshalb habe das Strafmaß „heruntergestuft“ werden können. Im Regelfall hätten den Angeklagten zwei Jahre Gefängnis er wartet. Und das je Tat. Das Gericht rechnete ihm an, dass er reinen Tisch gemacht und unter dem Verfahren gelitten habe. Das Opfer befand sich demnach kurz unterhalb der Schutzgrenze von 14 Jahren, zudem sei der Sex einvernehmlich gewesen. „Es tut mir mega leid“, lautete das letzte Wort des Angeklagten.