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Landgericht Zur Höchststrafe verurteilt

Im Landgericht Stendal wurden drei gerichtsbekannte Männer aus Gardelegen wegen mehrerer Straftaten verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 06.11.2018, 04:00

Stendal/Gardelegen l In einem am 3. Juli 2018 begonnenen Prozess um schwerwiegende Verbrechen – unter anderem gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Verstoß gegen das Waffengesetz – hat das Landgericht in Stendal jetzt am zwölften Verhandlungstag das Urteil gegen drei gerichtsbekannte Männer aus Gardelegen im Alter von 26, 27 und 31 Jahren gesprochen. Der 26-Jährige, er befindet sich seit dem 8. Februar in U-Haft und bleibt auch nach dem Urteil in Haft, bekam mit drei Jahren und drei Monaten Gefängnis (ohne Bewährung) die höchste Strafe von dem Trio.

Ihm waren diverse Straftaten in vier Anklagen zur Last gelegt worden. Die beiden Mitangeklagten kamen mit Bewährungsstrafen davon. Der 27-Jährige wurde zu zwei Jahren und der 31-Jährige unter Einbeziehung von zwei Urteilen des Amtsgerichts Gardelegen zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Für beide setzte die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden die Haftstrafen jeweils für drei Jahre zur Bewährung aus. Dazu muss der 31-Jährige noch 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und der 27-Jährige 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein sowie 200 Euro als „Wertersatz“ an die Staatskasse zahlen.

Allein für die Urteilsbegründung benötigte Richterin Henze-von Staden „in geraffter Form“ fast 50 Minuten. Darum an dieser Stelle in aller Kürze nur Auszüge daraus. An einer Tat, der schwerwiegendsten, waren nach Auffassung des Gerichts alle drei Angeklagten beteiligt.

Demnach machten sie sich in aller Frühe des 31. Januar dieses Jahres aus „Wut und Verärgerung“ über einen Bewohner des Jugendförderzentrums (JFZ) Gardelegen zu dessen Wohnstätte im Tannenweg auf, um von dem einstigen Kumpel Geld einzutreiben, das er dem 27-Jährigen schuldete. Das Gericht sah in diesem auch den Initiator des Ganzen, wobei der 31-Jährige lediglich der Beihilfe schuldig gesprochen wurde. Um der Forderung nach Geld Nachdruck zu verleihen, versetzte der 27-Jährige dem Opfer einen Stromstoß mit einem Elektroschocker.

Daraufhin sackten die Täter diverse technische Gerätschaften im Zimmer des „Schuldners“ ein. Die Sachen musste das nur leicht bekleidete Opfer selbst in einem Bollerwagen zur Wohnung eines der Angeklagten im Ipser Weg transportieren. Vor einer Gruppe Jugendlicher, die dem Tross in Höhe des Bahnhofs begegneten, musste das Opfer einen „Knicks machen“ und laut singen „Ich bin ein Klauschwein“. Es folgten weitere schikanöse Behandlungen und auch Schläge. Später musste das Opfer noch sein Konto bei der Bank leerräumen und das Geld bis auf 50 Euro über einen anderen Kumpel an den 27-Jährigen übergeben. Der zeigte sich als Hauptangeklagter in dieser Tat vor Gericht geständig und entschuldigte sich bei dem Opfer, das die Entschuldigung aber nicht annahm.

In den übrigen drei Anklagen ging es nur um den 26-Jährigen. In einem Beziehungsstreit hatte er am 8. September 2016 seiner Freundin gedroht „Ich bringe Dich um, ich schlitze Dich auf...“ und sie nicht aus der Wohnung gelassen: „Hier kommt keiner raus.“ Er nahm ihr das Handy weg und zerstörte es. Später hatte sich das Paar dann wieder versöhnt.

In einer weiteren, dem 26-Jährigen zur Last gelegten Tat ging es um Körperverletzung und Sachbeschädigung in einem Supermarkt in Gardelegen. Weil sich ein Bekannter negativ über ihn äußerte, schlug der 26-Jährige diesen im Kassenbereich mehrfach mit der Faust ins Gesicht, sodass er zu Boden ging. Wobei dessen Brille zerbrach und seine Einkäufe sowie Ladeninventar beschädigt wurden. Am 26. Juli vorigen Jahres traf der 26-Jährige in der Einkaufsstraße Haldensleben zufällig auf ein psychisch kranken Mann, der schon einmal Opfer von Gewalt geworden war. Dafür war der 26-Jährige auch verurteilt worden. Beim Treff in Haldensleben wollte er über 10.000 Euro an Gerichtskosten von seinem Opfer wiederhaben. Er drohte dem Mann, er wisse, wo er ihn finden könne, wenn er nicht zahle. Und dass er ihn bei Nichtzahlung „umbringen und zerstückeln“ werde. Zur Zahlung kam es nicht. Das Landgericht wertete diese Tat darum nur als im Versuchsstadium steckengebliebene Nötigung und räuberische Erpressung.