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Mobilfunk Umzug ins Funkloch - Keine Vertragskündigung

Nur an einer Stelle im Haus nahe Salzwedel kann mobil telefoniert werden. Doch für die Betroffenen gibt es keine Sonderkündigung.

Von Uta Elste 08.03.2019, 12:16

Salzwedel l Das Mobiltelefon hat seinen festen Platz auf dem Fensterbrett. Nicht auf irgendeinem, sondern genau im mittleren von drei Fenstern im frisch renovierten Wohnzimmer. Diese Platzierung ist nicht einem besonders peniblen Ordnungssinn geschuldet, sondern vielmehr der Tatsache, dass nur an dieser Stelle im gesamten Haus innerhalb des Mobilfunknetzes von Vodafone Deutschland ein Empfang möglich ist.

Dass sie mitten im Funkloch gelandet sind, hat die junge Familie, die anonym bleiben möchte, im Januar während der Renovierungsarbeiten in ihrem Haus in einem Dorf nahe Salzwedel festgestellt, in das sie umgezogen sind. Im Vodafone-Shop sei ihnen zuvor gesagt worden, dass der Empfang am neuen Wohnort gut sei, sind die beiden verärgert. Dabei wäre es wichtig, erreichbar zu sein beziehungsweise von jedem Zimmer im Haus aus telefonieren zu können, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Fall der Fälle, da die junge Familie demnächst wieder Nachwuchs erwartet. Ein Festnetzanschluss sei beantragt, aber noch nicht vorhanden.

Die junge Familie versuchte daraufhin, den Mobilfunkvertrag, der im Juni vergangenen Jahres mit Vodafone abgeschlossen wurde, mittels einer Sonderkündigung zu beenden. Ihr Argument: Die vereinbarte Leistung werde nicht mehr erbracht.

Doch Vodafone habe sich auf eine vorzeitige Sonderkündigung nicht eingelassen. Kündigung ja – aber nur zum vereinbarten Vertragsende im Juni kommenden Jahres. Den Vertrag mit Vodafone erst dann zu kündigen und zwischenzeitlich einen weiteren mit einem anderen Anbieter abzuschließen, lässt allerdings das Familienbudget nicht zu.

In den zurückliegenden Wochen habe man mehrfach mit Vodafone Kontakt in Sachen Sonderkündigung aufgenommen – schriftlich, per Mail, telefonisch. Statt Kündigung sei ihnen der Kauf einer Antenne oder eines Verstärkers empfohlen worden, doch ohne konkrete Hinweise, wie genau damit ihr Problem gelöst werden könne.

„Grundsätzlich ist der Charakter unserer Mobilfunk-Dienstleistung mobile, und damit nicht ortsbezogene Telefonie sowie mobiler, und damit nicht ortsbezogener Datenverkehr. Es heißt nicht umsonst Mobilfunk. Es besteht (...) nach unseren AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen – die Red.)grundsätzlich kein Recht auf Sonderkündigung nach dem Umzug, zumal wir in unseren Mobilfunkverträgen grundsätzlich keinen Empfang an bestimmten Adressen garantieren“, sagte Vodafone-Sprecher Volker Petendorf auf Volksstimme-Anfrage.

Den Hinweis des Vodafone-Sprechers bestätigt auch Anja Reckleben von der Salzwedeler Beratungsstelle der Verbraucherberatung Sachsen-Anhalt. „Für eine außerordentliche fristlose Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen, der nicht im Risikobereich des Kündigenden liegt“, erklärt sie. Soll heißen: Ein Umzug rechtfertigt die Sonderkündigung nicht. Die Information, ob am neuen Wohnort Mobilfunkempfang bestehe, müsse der betreffende Verbraucher vorab einholen. Denn so selbstverständlich inzwischen mobiles Telefonieren sei, eine flächendeckende Netzabdeckung sei noch nicht überall selbstverständlich. Anja Reckleben empfiehlt, weiter mit dem Mobilfunkanbieter in Kontakt zu bleiben, um gegebenenfalls auf Kulanzbasis eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

Grundsätzlich befinde sich das Vodafone-Mobilfunknetz im Altmarkkreis Salzwedel dank hoher Investitionen in einem guten Zustand. „In den besiedelten Gebieten liefern die 35 vorhandenen Mobilfunkstationen eine Outdoor-Versorgung von 99,5 Prozent der Bevölkerung im Kreis“, so der Vodafone-Sprecher weiter.

Bis 2020 seien in einer weiteren Ausbaustufe drei LTE-Bauvorhaben geplant, in die etwa eine Million Euro investiert werden solle. Damit sollen LTE-Funklöcher geschlossen und eine nahezu flächendeckende Mobilfunkversorgung herbei geführt werden.