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Polizei Ermittlungen gegen Klötzer Amtsleiter

Der Klötzer Ordnungs- und Bauamtsleiter Ulf D. soll unter anderem ohne Führerschein gefahren sein. Die Behörden ermitteln.

Von Alexander Rekow 12.04.2019, 01:01

Salzwedel l Der Klötzer Amtsleiter Ulf. D. soll angetrunken einen Unfall verursacht haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn sind aber viel umfangreicher, als bislang bekannt. Volksstimme-Recherchen haben ergeben: Der Mann soll seit vielen Jahren überhaupt keinen Führerschein besessen haben.

Während die Staatsanwaltschaft in Stendal wegen Straßenverkehrsgefährdung und wohl auch Trunkenheitsfahrt ermittelt, wird in Lüneburg (Niedersachsen) gleich wegen vier möglichen Delikten ermittelt. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Frank Padberg der Volksstimme. Und zwar ebenfalls wegen Straßenverkehrsgefährdung – aber auch noch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt und gefährlicher Körperverletzung.

Nach Informationen der Volksstimme, soll Ulf D. am 20. Dezember 2018 kurz nach Mitternacht unter Alkohol durch Kötze gefahren sein, offenbar von einer Weihnachtsfeier kommend. Dabei soll er rasant durch einen Kreisverkehr gefahren sein. Das wiederum alarmierte die Klötzer Polizei, die D. in einem Mercedes stoppte. Einen Alkoholtest soll er abgelehnt haben. Auch eine Blutabnahme verweigerte der Amtsleiter wohl, musste schließlich aber doch zum Arzt. Da D. unter Alkoholeinfluss gefahren sein soll und zudem keinen Führerschein vorlegen konnte, wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Nur wenige Wochen später, am 3. Februar, soll Ulf D. abermals unter Alkohol gefahren sein. Dieses Mal aber zum Schaden einer jungen Frau. Mit 1,31 Promille im Blut soll der Amtsleiter zwischen Clenze und Jiggel im Landkreis Lüchow-Danneberg unterwegs gewesen sein. Der Amtsleiter soll an einer Brücke den Vorrang eines VW Polo missachtet haben. Es kam zum Unfall. Dabei wurde die 19-jährige Polo-Fahrerin so schwer verletzt, dass sie umgehend ins Krankenhaus gebracht werden musste. Auch hier konnte der hochrangige Behördenmitarbeiter offenbar keinen Führerschein vorzeigen.

Kein Wunder: Nach Recherchen der Volksstimme soll Ulf D. seit mindestens zwölf Jahren keine Fahrerlaubnis mehr besitzen. Das wiederum wirft die Frage auf, ob die Stadt Klötze überprüft hat, ob D. bei Amtsantritt überhaupt einen gültigen Führerschein vorlegen konnte. Schließlich ist er seit September 2014 in Klötze Amtsleiter und soll in seiner Funktion auch einen Dienstwagen gefahren sein.

Im Klötzer Rathaus will man dazu keine Stellung nehmen. Auf die Frage, ob der Stadt Klötze ein gültiger Führerschein von D. vorgelegt worden ist, antwortete Bürgermeister Uwe Bartels: „Da war ich noch kein Bürgermeister“.

Denn Bartels übernahm den Posten von Matthias Mann im Januar 2017. Zu weiteren Fragen hüllt sich die Stadt in Schweigen: „Das ist ein schwebendes Verfahren und nicht Gegenstand meiner Arbeit“, so Uwe Bartels.

„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeuges anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“, erklärt Rechtsanwalt Carsten Meyer aus Salzwedel von der Rechtsanwaltskanzlei Meyer & Meyer. Er sagt, dass die Stadt Klötze, beziehungsweise der Dienstvorgesetzte zur Vermeidung einer Straftat aus Gründen der Sorgfalts- und Fürsorgepflicht die gültige Fahrerlaubnis vor Amtsantritt hätte überprüfen müssen. Gerade auch deshalb, da er als Amtsleiter wohl auch einen Dienstwagen nutzte.

Hinzu kommt die Frage, ob bereits die Stadt Salzwedel versäumt hat, sich eine gültige Fahrerlaubnis vorzeigen zu lassen und ob Ulf D. auch für die Hansestadt mit einem Dienstwagen fuhr. Denn bevor D. seine Arbeit in Klötze aufnahm, arbeitete er in Salzwedel. Von 1999 bis 2012 war er Sachgebietsleiter für den Bereich Grundstücks- und Gebäudeverwaltung, ehe er von 2012 an das Rechnungsprüfungsamt leitete. Eine Antwort auf eine Volksstimme-Anfrage aus dem Salzwedeler Rathaus steht noch aus.

Der Amtsleiter, der derzeit bei vollen Bezügen freigestellt sein soll, war für die Volksstimme nicht zu erreichen. Die Volksstimme ließ über das Klötzer Rathaus fragen, ob D. sich zu den Vorwürfen äußern möchte. Eine Antwort blieb aus.

Unklar ist, ob und wann überhaupt Anklage gegen ihn erhoben wird, noch sind die Ermittlungen nicht abgeschlossen. Bis zu einem Urteil gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung.