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Prozess Ein Stück vom Ohr abgebissen

Nach der Prügelei fehlte ein Stück Ohr beim Kontrahenten. Dafür musste sich ein Kuseyer vor dem Amtsgericht in Salzwedel verantworten.

19.02.2020, 15:58

Salzwedel l „Es fehlt ein Stück aus dem Ohr“, stellte Richter Klaus Hüttermann nüchtern fest. Er hatte während des Prozesses den Geschädigten im Zeugenstand gebeten, ihm die linke Seite seines Kopfes zu zeigen. Der fehlende Teil des Ohres war das Ergebnis einer Prügelei unter Betrunkenen am späten Abend des 31. Septembers 2019 an einer Bushaltestelle in der Apenburger Ortsmitte. Deshalb musste sich ein 27-jähriger Kuseyer nun wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Salzwedel verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der mehrfach vorbestrafte Mann machte im Gerichtssaal schnell deutlich, dass er zügig wieder nach Hause wollte. „Machen Sie ein Schuldeingeständnis und gut. Ich habe nicht den ganzen Tag Zeit“, sagte er zum Richter und beschwerte sich anschließend über die Nachfragen von Klaus Hüttermann: „Was soll denn dieses Kreuzverhör hier?“ Hüttermann blieb besonnen: „Ich will wissen, wie es dazu kommen konnte“.

Zuvor hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen. Demnach hatte der Angeklagte seinem Kontrahenten bei einer Prügelei ins Ohr gebissen. Ein Foto verdeutlichte die schwere der Verletzung. Nach der Tat hatte ein Alkoholtest einen Wert von 2,28 Promille bei dem 27-Jährigen ergeben. „Das erreichen die wenigsten noch stehend“, meinte der Richter zum Angeklagten.

Etwas mehr Aufklärung brachte anschließend die Vernehmung des nicht ganz unbeteiligten Opfers. „Ich war selbst ziemlich betrunken“, gestand der 32-jährige Apenburger ein. Den Auslöser des Streites zwischen den beiden Männern konnte auch der Geschädigte nicht mehr nennen. „Wir haben uns geprügelt und dann auf dem Boden gewälzt“, gab der Apenburger zu Protokoll. „Irgendwann kam der Ohrbiss“, berichtete er. Ansonsten sei es „eine normale Rangelei unter Trunkenheit“ gewesen, schätzte das Opfer ein.

Ein weiterer Zeuge hatte die Prügelei damals aus der Ferne beobachtet und die Polizei gerufen. „Ich habe aber nicht viel gesehen, es war dunkel“, sagte der Mann aus.

Für den Richter reichten die Erkenntnisse aus den Befragungen dann aus, um ein Urteil zu fällen. Zuvor blickte Hüttermann noch ins Strafregister des Angeklagten. Zwölf Einträge, mehrfach wegen Körperverletzungen, las der Richter vor. Ein längere Haftstrafe nach Jugendstrafrecht folgte.

Mit einer Geldstrafe von 1560 Euro (120 Tagessätze) bliebt der Richter dann leicht unter der Forderung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Wie der Angeklagte die Summe aufbringen will – er muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen – ist allerdings unklar. Er ist arbeitslos. Hartz IV bezieht er nicht. „Den Papierkram habe ich nicht organisiert bekommen“, sagte er zum Richter.