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Prozess Ex-Freundin brutal mit einem Seil gewürgt

Ein Salzwedeler soll damit gedroht haben, seine Ex-Freundin und anschließend sich selbst umzubringen. Nun saß er auf der Anklagebank.

Von Katia Baierlein 30.09.2020, 23:01

Salzwedel l Wohnungseinbruch und schwere Körperverletzung: Für diese Straftaten musste sich ein 35-Jähriger kürzlich vor dem Amtsgericht in Salzwedel verantworten. Doch es sollte noch viel schlimmer kommen: Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass er obendrein offenbar damit gedroht hatte, sich und seine Ex-Freundin umzubringen. Im Ergebnis stand eine mehrstündige Verhandlung, in der nicht nur die Schwester der Frau befragt wurde, sondern auch der Sohn gegen seinen Vater aussagte.

Es sind Szenen wie aus einem Horrorfilm, die sich laut der Geschädigten im April letzten Jahres in Salzwedel abgespielt haben sollen: Als sie auf der Terrasse mit einer Freundin telefonierte, soll plötzlich ihr Ex-Freund aufgetaucht sein und sie an den Haaren ins Haus gezogen haben. Die Frau konnte gerade noch die Freundin am Telefon bitten, ihre Mutter anzurufen. Daraufhin soll ihr der Angeklagte das Telefon aus der Hand gerissen und es gegen eine Glasvitrine geschmissen haben, diese zerbrach.

Der Angeklagte hätte sie auf die Couch gedrängt, sich auf sie gesetzt und angefangen, ihr mit der flachen Hand ins Gesicht zu schlagen. Dann soll er sie mit einem Seil gewürgt haben. „Erst töte ich dich und dann mich selbst“, soll er immer wieder gesagt haben. Als das Opfer es geschafft hätte, sich vom Seil zu befreien, hätte er mit den Worten „Du glaubst doch nicht, dass ich mich darauf nicht vorbereitet habe“ ein zweites Seil herausgezogen und wieder angefangen, sie zu würgen.

Dann die Rettung: das klingelnde Telefon. Der Angeklagte soll von der Frau abgelassen haben. „Du darfst ans Telefon gehen, wenn du sagst, dass alles okay ist“, soll er gesagt haben. Im gleichen Moment soll es auch an der Tür geklingelt haben. Sie habe den Moment genutzt, sei zur Tür gerannt, um diese zu öffnen. Der Täter sei ihr gefolgt und habe versucht, diese mit aller Kraft zuzuhalten. Doch die Schwester und die Mutter des Opfers schafften es, die Tür zu öffnen. Als die Polizei eintraf, war der Angeklagte schon geflohen, konnte jedoch von den Beamten aufgefunden werden. Die Schwester des Opfers erinnert sich vor Gericht an diesen Tag: „Ich dachte, meine Schwester wäre tot“, sagte sie mit zitternder Stimme.

Der Grund des Streits sei laut der Geschädigten Eifersucht gewesen. Schon früher hätte sie der Angeklagte geschlagen, wäre in die Drogensucht abgestürzt. Das Opfer trennte sich von ihm. Als es daraufhin zu weiterer Gewalt kam, sei ein 14-tägiges Konktaktverbot gegen ihn erlassen worden, das er durch den Vorfall im April gebrochen hätte.

Der Täter bestreitet die Vorwürfe. Wie er schildert, sei es lediglich zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Der Grund aus seiner Sicht: Seine Ex-Freundin hätte das gemeinsame Haus mit dem Geld seiner Mutter gekauft, aber nur sich als Eigentümerin ins Grundbuch eintragen lassen. Ihr Plan sei es, ihn ins Gefängnis zu bringen und ihn damit aus dem Haus zu haben.

So stand Aussage gegen Aussage. Doch in der Verhandlung ging es auch noch um einen zweiten Vorwurf: Drei Monate später, im Juli 2019, soll der Angeklagte in das Haus der Frau eingebrochen sein. Der gemeinsame Sohn 14-jährige schildert die Ereignisse vor Gericht so: Er sei mit einem Freund zuhause gewesen, als es klingelte. Die Jungs hätten vom Balkon aus den Angeklagten gesehen, der die Mutter des Jungen sprechen wollte. Er habe die Mutter angerufen, die verboten habe, die Tür zu öffnen.

Der Angeklagte habe daraufhin die Terrassentür eingetreten. Weil die Jungs Schritte hörten, guckten sie im Wohnzimmer nach und sahen, wie sich der Angeklagte hinter einer Gardine versteckte. Aus Angst habe er sich dann mit dem Freund im Gästezimmer eingesperrt und seine Tante angerufen. Die informierte die Polizei und stellte später fest, dass zwei Packungen Zigaretten fehlten. Für den Sohn des Paares hat sich seit dem Einbruch vieles geändert: „Ich habe Angst, alleine zu Hause zu sein“, sagte er unter Tränen. Ein Urteil in beiden Fällen wird kommende Woche erwartet.