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Prozess Streit mit der Ex landet vor Gericht

Wegen Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung seiner Ex-Freundin hatte sich ein Salzwedeler vor Gericht zu verantworten.

Von Alexander Rekow 26.09.2017, 21:00

Salzwedel l „Ab jetzt bist du tot“, ist nur eine der zahlreichen Nachrichten, die Richter Klaus Hüttermann am Salzwedeler Amtsgericht verliest. Diese und viele weitere, zum Teil extrem unter der Gürtellinie, soll ein 21-jähriger, in Afghanistan geborener Mann zwischen Januar und Februar seiner damaligen Ex-Freundin geschrieben haben. Richter Klaus Hüttermann hatte hierzu den Chatverlauf der beiden parat – auf mehreren Seiten.

Fortan entwickelte sich eine Verhandlung, die von andauernden Schuldzuweisungen des Angeklagten in Richtung Opfer und deren Schwester geprägt war.

„Ja, das habe ich geschrieben“, gibt der gebürtige Afghane in fließendem Deutsch zu. „Dann bist du halt tot, wenn ich dich verlasse“, erklärt er dem Richter, will er gemeint haben. Denn: Sowohl er als auch seine Ex-Freundin sind muslimischen Glaubens. Da seine Ex-Freundin aber mit ihm mehrmals Sex gehabt haben soll, unverheiratet ist und keine Jungfrau mehr sei, würde sie bei ihrer Familie in Ungnade fallen. Das verneint die Ex-Freundin (20). Ihre Schwester erklärt dazu, dass ihre Familie zwar einen muslimischen Glauben vertrete, aber ihr Vater nicht so sei. Er erlaube auch eine Hochzeit mit einem Deutschen, die Familie aus der Türkei wohne immerhin schon über 20 Jahre in Deutschland.

Die 20-Jährige will auch keinen Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten gehabt haben. Das kommt Klaus Hüttermann aufgrund der Whatsapp--Nachrichten, die ihm vorliegen, spanisch vor und er bittet sie zu sich. Mehrere Minuten schaut sie sich die ausgedruckten Nachrichten zwischen ihr und dem Angeklagten an.

„Haben sie nun Geschlechtsverkehr gehabt oder nicht“, bohrt Richter Hüttermann nach. „Zum Teil“, gibt sie zu. Sie sei aber noch Jungfrau, bekräftigt sie. „Wir haben bis morgens Sex gehabt – ich habe sogar Videos“, entgegnet der Angeklagte, der immer mal wieder sein Handy in Richtung Richter und Staatsanwältin hält. Klaus Hüttermann weist ihn darauf hin, dass im Gericht nur der spricht, der das Wort erhält und er sich Zwischenrufe wie diese verbittet.

Der Angeklagte und dessen Ex-Freundin geraten ständig in Auseinandersetzungen. „Wir sind hier keine Soap“, unterbindet Richter Hütterrmann das Hin und Her der beiden.

Auch soll der Angeklagte sie in der Schule aufgesucht haben. Er verneint das. Er habe sich auf einer Weiterbildung in Koblenz befunden. Auch auf Arbeit bei der 20-Jährigen soll er mehrfach aufgetaucht sein – es gab Beschwerden. Ihr Chef zog einen Schlussstrich und entließ die Frau. Der Angeklagte bekam Hausverbot. „Ich will doch einfach nur wieder rausgehen ohne Angst“, erklärt sie.

Die 25-jährige Schwester des Opfers erzählt von einem handgreiflichen Übergriff in ihrer Wohnung. Sie habe die Geschwister des Täters zu sich eingeladen, wollte die Geschichte aus der Welt schaffen. Einzig der Angeklagte war nicht zum Gespräch geladen – erschien aber trotzdem.

Die Schwester des Angeklagten ging zu diesem vor die Haustür. Als sie zurück in die Wohnung wollte und bestätigte, der Angeklagte sei nicht bei ihr, öffnete die Schwester des Opfers die Tür. Dann soll der Angeklagte in die Wohnung gekommen sein, geschrien und das Opfer an den Arm gepackt haben. Ein blauer Fleck blieb. Der Angeklagte beharrt darauf, nicht in der Wohnung gewesen zu sein. Immer wieder stoßen Aussagen gegen Aussagen – Wortwechsel folgen.

"Ich weiß nicht, ob Sie ein kranker Mann sind. Bei schlimmeren Vorwürfen hätte ich Sie zum Gutachter geschickt", erklärt Richter Klaus Hüttermann und verhängt eine Strafe von 50 Tagessätzen á 25 Euro.