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Prozess Zwangsprostitution und Menschenhandel

Zwei Männer wurden 2018 in Salzwedel von der Kripo Rostock und einer Spezialeinheit verhaftet. Nun stehen Vater und Sohn vor Gericht.

Von Arno Zähringer 18.07.2018, 12:14

Rostock/Salzwedel l Die Vorwürfe wiegen schwer. Dem Duo, einem 50-jährigen Bulgaren und dessen Sohn (20), wird das Zwingen zur Prostitution und Menschenhandel vorgeworfen. Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, in denen es auch um den Vorwurf der Vergewaltigung ging, wurde Anklage erhoben. Momentan sind drei der angesetzten zehn Prozesstage vor dem Landgericht Rostock bereits verhandelt worden.

Doch Vater und Sohn stehen nicht alleine vor der Richterbank: Auch deren Ehefrauen sind ins Visier der Staatsanwaltschaft Rostock gekommen.

Ihnen wird Beihilfe vorgeworfen. Dem Vernehmen nach wurde den beiden Frauen vom Gericht allerdings der Vorschlag gemacht, bei entsprechenden Aussagen mit einer zweijährigen Strafe auf Bewährung und 300 sozialen Arbeitsstunden davon zu kommen. Die Vergleichsgespräche hätten bislang allerdings keinen Erfolg gehabt, sagte Harald Nowack, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Rostock auf Nachfrage der Volksstimme.

Anders sieht das mögliche Strafmaß allerdings bei den beschuldigten Ehemännern aus. Ihnen droht mit Blick auf den Vorwurf der Zwangsprostitution eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Spanne des Strafmaßes wegen des Vorwurfs des Menschenhandels bewegt sich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die beiden Männer befinden sich übrigens seit ihrer Verhaftung im Januar in Untersuchungshaft.

Der Einsatz unter der Leitung der Rostocker Kriminalpolizei in der Braunschweiger Straße in Salzwedel erfolgte an einem frühen Mittwochmorgen im Januar. Unterstützt wurden die Rostocker vom Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel. Dabei wurden Vater und Sohn verhaftet. Durchsucht wurden in diesem Zusammenhang auch Gebäude im Bereich des Nicolaiplatzes und der Burgstraße. Gegen beide Männer wurden Haftbefehle ausgestellt, die von der Rostocker Staatsanwaltschaft beantragt worden waren. Die Ehefrauen, denen Beihilfe vorgeworfen wurde, blieben auf freiem Fuß. Im Dezember 2017 lebten die Ehepaare noch in Berlin, siedelten dann später nach Salzwedel um.

Ausgelöst hatte die Ermittlungen eine junge Frau. Das damals noch nicht einmal 18-jährige Mädchen war von ihrer Mutter in Bulgarien für 4000 Euro verkauft worden. Der verhaftete, ältere Beschuldigte soll sie unter anderem mit der Waffe bedroht und sie zum Sex in verschiedenen Modelwohnungen gezwungen haben – in Rostock und Schwerin.

Ähnlich erging es einer 18-Jährigen. Sie wurde von ihrem ehemaligen Freund für 800 Euro verkauft. Aufgrund dieser Erkenntnisse nutzte die Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Ermittlungen die Telefonüberwachung. Dieses Mittel kann zum Zweck der Strafverfolgung angeordnet werden – dazu befugt sind allerdings nur Richter. Dabei kam heraus, dass drei weitere Frauen ein vergleichbares Schicksal erfuhren.