Verfahren im Zusammenhang mit Tierquälerei endet mit Kompromiss Schweinehandel mit Nachspiel
Von Alexander Walter
Salzwedel l Alles hatte vielversprechend begonnen. Im Dezember 2010 eröffnete Christian P.* in Hanum eine Außenstelle des Allgemeinen Tierhilfsdienstes Ahlum. Auf seinem Hof nahm der damals 32-Jährige Pferde und andere Großtiere auf, um sie nach der Abgabe oder Beschlagnahmung durch das Veterinäramt vor Vernachlässigung und Schlachtung zu bewahren.
Ein Jahr später zeigte sich Mitarbeitern des Kreisveterinäramtes allerdings ein Bild des Grauens: P. hatte die Tiere so vernachlässigt, dass mehrere starben oder eingeschläfert werden mussten (wir berichteten). Zu jenen, die Christian P. damals ihre Tiere anvertraut hatten, gehörten auch Dagmar K.* und ihr Ehemann.
Wegen einer voraussichtlich mehrjährigen Haftstrafe hatten sie mehrere Pferde, vier Schweine und drei Galloway-Rinder in die Obhut des gelernten Pferdewirtes gegeben. Als Gegenleistung für die Pflege der Tiere hatten sich die Eheleute mit dem Hanumer darauf geeinigt, dass er einen Teil der Tiere zur Beschaffung von Futtermitteln und Zubehör veräußern durfte. Das tat dieser dann auch, nach Ansicht der Eheleute allerdings nicht zu den vereinbarten Bedingungen. Christian P. soll am 6. Dezember 2011 drei Schweine veräußert und das Geld für sich behalten zu haben.
Die Verteidigung des vierfachen Vaters, der Unterhaltsschulden in nicht genannter Höhe hat, sah das anders. Nach einem vorliegenden Vertrag und auf Grundlage der Aussagen des Sohnes von Dagmar K. "musste und konnte mein Mandant subjektiv davon ausgehen, dass er Eigentümer dieser Schweine ist." Der Angeklagte selbst bekräftigte dies: "Die 100 Euro für die Schweine habe ich direkt in Futtermittel umgesetzt, um die anderen Tiere zu versorgen." Auf Nachhaken von Richter Klaus Hüttermann räumte Christian P. allerdings ein: Wegen einer psychischen Erkrankung habe er die ihm anvertrauten Tiere vernachlässigt.
Aus Sicht von Dagmar K. hätte der Pferdewirt die Schweine überhaupt nicht verkaufen dürfen. Stattdessen sei vereinbart worden, dass P. im Zeitraum der mehrjährigen Betreuung insgesamt fünf Pferde verkaufen durfte. Das Dokument der Verteidigung sei nur ein Vertragsentwurf gewesen.
Angesichts der offenen Beweislage und des offenen Ausgangs des zivilrechtlichen Verfahrens gegen P. am Landgericht Stendal regte Richter Hüttermann eine Geldzahlung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs an. Nach dem Beharren der Verteidigung auf der Unschuld des Angeklagten wurde er deutlich: Er habe diesen Vorschlag eingebracht, um auch in moralischer Hinsicht einen "Schlussstrich unter diese furchtbare Sache zu ziehen". Eine Einstellung des Verfahrens sei auch wegen des langen Vorstrafenregisters Christian P.\'s im Sinne des Angeklagten, so Hüttermann. Nach einer fünfminütigen Beratungspause akzeptierte die Verteidigung das Angebot. Gegen die Auflage der Zahlung von 300 Euro an die Geschädigte stellte Hüttermann das Verfahren gegen den Pferdewirt vorläufig ein.
*Namen geändert