Strafanzeige Das Ende einer Affäre

Offenbar will die Stadt Salzwedel einen Schlussstrich unter die Strafanzeigen gegen Ex-Oberbürgermeisterin Sabine Danicke ziehen.

Von Arno Zähringer 11.11.2018, 00:01

Salzwedel l Die Staatsanwaltschaft Stendal hatte bereits im Januar das Ermittlungsverfahren unter der Geschäftsnummer 305 Js 5351/16 gegen Sabine Danicke, ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt Salzwedel, eingestellt. Sie sei „nach umfangreichen Ermittlungen“ zu dem Schluss gekommen, dass ein hinreichender Tatverdacht der Untreue „nicht mit der für eine Anklageerhebung notwendigen Gewissheit zu begründen ist“. Damit war aus juristischer Sicht der Fall der abgeschlossen.

Die Hansestadt Salzwedel scheint sich nun dieser Argumentation anzupassen. Nicht öffentlich beschloss der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung, das Verfahren gegen Sabine Danicke nicht weiter verfolgen zu wollen. Dazu wurde eine Stellungnahme entsprechenden Inhalts formuliert, der an die Kommunalaufsicht beim Landkreis adressiert war.

Nach Informationen der Volksstimme ist der Tagesordnungspunkt ziemlich rasch abgehakt worden. Das Votum, so berichten Insider, sei nach einer kurzen Diskussion mit großer Mehrheit beschlossen worden. Als Grundlage für die Entscheidung dienten offenbar die Ergebnisse der staatsanwaltlichen Ermittlungen vom Januar. Genauere Details wurden zwar nicht bekannt. Allerdings sagten Sitzungsteilnehmer gegenüber dieser Zeitung, man müsse jetzt nach vorne schauen. Zudem habe die Stadt Salzwedel andere Probleme, als sich mit der Vergangenheit zu beschäftigen.

Auf Anfrage der Volksstimme ließ Bürgermeisterin Sabine Blümel über Andreas Köhler, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt, mitteilen: „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kann die Stadtverwaltung der Hansestadt Salzwedel sich nicht dazu äußern.“

Das muss dagegen die Kommunalaufsicht tun. Sie ist vor disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen einen Kommunalbeamten zu benachrichtigen. So ist es in Paragraf 76 des Disziplinargesetzes Sachsen-Anhalt geregelt. „Die Kommunalaufsichtsbehörde kann dann innerhalb eines Monats nach Eingang der Benachrichtigung das Verfahren an sich ziehen, wenn die beabsichtigte Maßnahme nicht zulässig oder nicht angezeigt ist“, sagte Birgit Eurich von der Pressestelle des Altmarkkreises.

Außerdem müsse die Maßnahme von der Kommunalaufsicht auf Zulässigkeit und Angemessenheit geprüft werden. Dazu hat sie maximal einen Monat Zeit. Im Übrigen ist eine disziplinarrechtliche Maßnahme, die unter Nichtbeachtung dieser Bestimmung getroffen wird, unwirksam. Eine Einschätzung der Sachlage wollte Eurich nicht machen, sondern wies darauf hin: „Eine Wertung des Verfahrens obliegt der Kommunalaufsicht nicht.“

Insgesamt hatten in Stendal drei Anzeigen gegen Sabine Danicke vorgelegen. Neben den Stadträten Norbert Hundt (SPD/Für Salzwedel) und Peter Fernitz (CDU) erstattete auch Salzwedels Bürgermeisterin Sabine Blümel Anzeige gegen ihre Vorgängerin. Hundt und Fernitz am 30. März 2016, Blümel am 4. Juli 2016. Alle drei warfen Danicke vor, in den Jahren 2012 und 2014 insgesamt 465 000 Euro aus der Stadtkasse gegen den Willen des Stadtrates an die Kunststiftung ausgezahlt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft könne der Nachweis eines Nachteilsvorsatzes nicht geführt werden. Zugunsten Danickes spreche auch, dass eine Förderung des ehemaligen Lyzeums durch den Stadtrat stets als gegeben angesehen worden.