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Urteil 500 Euro Geldstrafe wegen Schlägerei

Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen 25-Jährigen ist eingestellt worden.

Von Fabian Laaß 20.11.2015, 12:20

Salzwedel l Wegen gefährlicher und einfacher Körperverletzung musste sich ein 25-jähriger Mann aus einem Ortsteil von der Hansestadt vor dem Salzwedeler Amtsgericht verantworten. Was war passiert?

Der Angeklagte hatte am 1. März dieses Jahres in der Diskothek Speicher am Gerstedter Weg gefeiert. In den frühen Morgenstunden war es laut Anklage auf dem Vorplatz zu einer Auseinandersetzung mit einem 17-Jährigen und dessen weiblicher Begleitung gekommen. Dabei soll 25-Jährige beide mit Tritten verletzt haben.

„Ich kann nicht mehr sagen, was los war. Ich weiß noch, wie ich in den Speicher gegangen bin und auch, dass ich etwas getrunken habe. Danach erinnere ich mich nur noch, dass ich im Krankenhaus behandelt worden bin“, erklärte der Angeklagte.

Amtsrichter Dr. Klaus Hüttermann nahm dem 25-Jährigen diesen Filmriss nicht ganz ab. „Solche Erinnerungslücken sind ein klassisches Problem von Angeklagten. Bei Ihnen handelt es sich nur um eine ganz kurze Zeitspanne. Das ist medizinisch so eigentlich nicht möglich“, gab der Gerichtsdirektor zu bedenken. Der Angeklagte blieb aber bei seiner Aussage.

Um Licht ins Dunkel zu bringen, wurde das 17-jährige Opfer in den Zeugenstand gerufen. Er konnte sich noch genau an den Abend erinnern. „Wir wollten nach Hause fahren und haben den Typen gesehen. Er stand einem Taxi im Weg und wir haben ihm zugerufen, dass er zur Seite gehen soll“, sagte der Jugendliche.

Daraufhin sei der Angeklagte wutentbrannt auf ihn und seine insgesamt drei Begleiterinnen zugekommen, habe gleich zugeschlagen und getreten. Der 17-Jährige bestätigte, dass er den Angreifer daraufhin mit einem Schlag zu Boden gestreckt habe.

„Sind Sie sich sicher, dass das alles war? Ein Taxi-Fahrer hat erklärt, sie hätten den Angeklagten mit beiden Händen am Kopf gepackt und mit Schwung zu Boden geworfen. Er hat ja auch Verletzungen davon getragen“, sagte Klaus Hüttermann. Diesen Vorwurf bestritt der 17-Jährige jedoch. Er habe lediglich die „Mädels beschützen wollen“.

Eine weitere Zeugin konnte lediglich belegen, dass der Angeklagte nicht geschlagen, sondern seine Opfer mit Tritten an den Kopf angegriffen hatte. Zwei weitere geladene Zeuginnen, darunter das weibliche Opfer, waren nicht zur Verhandlung erschienen.

„Das Geschehen stellt sich aus jeder Perspektive anders da. Die Opfer haben scheinbar wenig Interesse an einer Verurteilung des Angeklagten. Er selbst hat Verletzungen davon getragen und stand mit 1,68 Promille erheblich unter Alkoholeinfluss“, fasste Klaus Hüttermann die Situation zusammen.

Der Amtsrichter regte eine Einstellung des Verfahrens an. Die Staatsanwältin signalisierte ihre Bereitschaft. „Aber nur, wenn sie eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen“, sagte sie. Der Angeklagte nahm das Angebot nach kurzer Bedenkzeit an. Die 500 Euro muss der Mann an den Weißen Ring zahlen.