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Urteil Bewährung für Attacke gegen Polizisten

Drei Salzwedeler wurden wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung vom Amtsgericht verurteilt.

Von Mike Kahnert 03.12.2018, 11:23

Salzwedel l Drei Salzwedeler sind vom Amtsgericht wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung sowie versuchter Nötigung an einem Polizisten zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe für zwei Täter und zehn Monaten für einen Täter verurteilt worden. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Es war eine größere private Feier in einer Salzwedeler Gaststätte am 25. Februar 2017. Der damals 20-jährige Salzwedeler Polizist hielt sich dort privat auf. Im Vorraum der Toiletten kam es zur Auseinandersetzung mit den drei Tätern. Einer soll den Beamten zunächst mit einem Getränk überschüttet haben. Es folgte ein Streitgespräch. Der erste Täter, ein heute 25-jähriger Mann, stieß den Polizisten mit Wucht gegen einen Schrank. Währenddessen kam der inzwischen 24-jährige zweite Beschuldigte dazu und schlug dem Opfer ins Gesicht. Die beiden Männer schlugen daraufhin mehrmals auf den jungen Mann ein.

Der letzte Täter war am geringsten beteiligt. Der 22-Jährige betrat den Raum, sah die Prügelei und schlug einmal zu, bevor er von nebenstehenden Personen weggezogen wurde.

Zwei Türsteher klärten die Situation und warfen die beiden älteren Schläger aus dem Lokal. Dabei sollen mehrere polizeifeindliche Beleidigungen gefallen sein. Das gab der Staatsanwaltschaft Grund zu untersuchen, ob die Tat gezielt wegen des Berufes des Opfers stattfand. Eine polizeifeindliche Motivation konnte den drei Männern jedoch nicht nachgewiesen werden. Eine Platzwunde an der Lippe, die später im Altmark-Klinikum genäht wurde, mehrere Prellungen am Kopf sowie eine Schürfwunde am Ellenbogen, waren die Bilanz der Prügelattacke gegen den Beamten.

Doch damit nicht genug. Die Anzeige, die der 20-Jährige am Morgen nach der Feier im Polizeirevier Salzwedel erstattete, war den Tätern nicht ganz recht. Einige Tage später tauchten diese vor seinem Haus auf. Gemeinsam mit einer vierten Person.

„Du kennst mich nicht, also wen willst du bei der Polizei anzeigen, wenn ich dich schlage?“, soll eine Aussage des mitgebrachten Arendseers gewesen sein. Mit dieser Aktion wollten die Täter den Polizisten dazu bringen, die Anzeige zurückzunehmen. Sie drohten nicht nur mit Gewalt gegen seine Person, sondern auch gegen seine Freundin und Familie. Es wurde auch behauptet, dass der Beamte Drogen nehme, vor allem Kokain. Er würde seinen Beruf verlieren, solle dies öffentlich werden. Es blieb bei der Drohung und die Nötigung wurde später ebenfalls von dem Polizisten zur Anzeige gebracht.

Die Angeklagten gestanden ihre Taten und zahlten bereits im Vorfeld je 400 Euro Schmerzensgeld an das Opfer. Das Urteil ist rechtskräftig.