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Urteil Dreieinhalb Jahre wegen Missbrauchs

Im Landgericht Stendal wurde ein Salzwedeler wegen sexuellen Missbrauchs an einen damals fünf- bis siebenjährigen Jungen verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 02.11.2018, 04:00

Stendal/Salzwedel l Das Landgericht in Stendal hat am Donnerstag, 1. November 2018, einen gebürtigen Salzwedeler, der heute mit Frau und Kind in Niedersachsen lebt, wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler hielt es für erwiesen, dass der bislang nicht vorbestrafte, heute 53-Jährige in den 1990er Jahren einen damals fünf- bis siebenjährigen Jungen in einem Ortsteil von Kuhfelde in drei Fällen sexuell missbraucht hat, wobei die genauen Tatzeiten nicht mehr hätten aufgeklärt werden können.

„Die Vergangenheit hat den in gefestigten bürgerlichen Verhältnissen lebenden Angeklagten eingeholt“, sagte Richter Galler in der Urteilsbegründung. Das Gericht habe „alles in die Waagschale geworfen“ und gehe von der Täterschaft des Angeklagten aus. Wobei „in der ganzen Geschichte eine gewisse Tragik enthalten“ sei. Angeklagt waren fünf Taten. Zwei diesbezügliche Verfahren waren im Laufe des Prozesses auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt worden, weil sie die verbliebenen drei Taten für erwiesen und für eine Verurteilung ausreichend ansah.

Viereinhalb Jahre Gefängnis hatte die Staatsanwaltschaft beantragt. Die Richter folgten wohl ihren Argumenten, blieben aber ein Jahr unter der Forderung. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert, weil er die Taten für nicht erwiesen ansah und generell Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Opfers und der Glaubhaftigkeit seiner Aussage hegt. Und im Zweifel müsse das Gericht – „in dubio pro reo“– also für den Angeklagten entscheiden.

„Aus unserer Sicht ist das die gerechte Strafe“, hieß es hingegen in der Urteilsbegründung. Das Urteil basiert vor allem auf der Aussage des Opfers. Der heute 29-Jährige offenbarte sich im Vorjahr erst einer Bekannten und dann seinem Vater, der sogleich Anzeige erstattete. Demnach ist der Junge zweimal vom Angeklagten abgefangen und auf widerwärtige Art missbraucht worden, als er eine pflegebedürftige Verwandte in deren Haus besuchte. Die dritte Tat ereignete sich außerhalb des Dorfes, als der Junge vom Angeln kam. Er habe mit dem Fahrrad flüchten wollen. Das sei aber nicht gelungen.

„Bis heute hat er das Ganze nicht verarbeitet“, führte Richter Galler aus. Das Opfer leide an Spätfolgen. Der Mutter war seinerzeit eine Ver- änderung im Verhalten des Jungen wohl aufgefallen, wie sie als Zeugin aussagte. So sei er zum Bettnässer geworden, habe in sich gekehrt gewirkt und später auch noch Epilepsie bekommen. All das habe sie aber auf die Trennung vom Vater des Jungen zurückgeführt.

Der Verteidiger bemängelte, dass die Aussage des 29-Jährigen von im Ermittlungsverfahren gemachten abwich. Möglicherweise hätte es die Taten wohl gegeben, aber sein Mandant sei nicht der Täter. Das Opfer würde die Taten auf diesen projizieren. Der These des Verteidigers erteilte das Gericht aber eine Abfuhr. „Der Missbrauch steht so fest, wie er vom Zeugen geschildert wurde“, sagte Richter Galler. Das Gericht sei bei der Urteilsfindung der „Hauptfrage nachgegangen“: „Haben die Taten stattgefunden, und ist der Angeklagte der richtige Täter?“ Das Gericht sah demnach sehr wohl „eine Konstanz in der Aussage im Kerngeschehen“.

Die Räumlichkeiten am Tatort hat der 29-Jährige nach Auffassung des Gerichts „zutreffend beschrieben“. „Ich habe dem Menschen nie was angetan“, hatte der Angeklagte in seinem letzten Wort dem Gericht zur Urteilsfindung mit auf den Weg gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision ist möglich.