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Verbrennen Gartenfeuer im Altmarkkreis bald erlaubt

Biolgische Abfälle dürfen im Altmarkkreis Salzwedel ab dem 1. Oktober wieder verbrannt werden. Doch es gibt Regeln.

Von Antje Mewes 23.09.2020, 01:01

Salzwedel l Im Herbst beginnt im Garten das große Aufräumen. Die dabei anfallenden biologischen Abfälle dürfen ab Donnerstag, 1. Oktober, wieder verbrannt werden, informiert Kreissprecherin Birgit Eurich. Bevor die Feuer entfacht werden, sei allerdings zu überlegen, ob auch eine Kompostierung möglich ist. Eine weitere Möglichkeit biete die Biotonne. Zudem könnten Strauchwerk und Laub zu den Abfall- und Wertstoffhöfen gebracht werden. „Erst wenn das nicht möglich ist, darf verbrannt werden“, schreibt die Sprecherin in einer Mitteilung.

Als gesetzliche Grundlage dafür gilt die „Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Altmarkkreis Salzwedel“. Sie schreibt vor, in welcher Zeit Gartenfeuer zulässig sind: außer an Sonn- und Feiertagen jeweils von 11 bis 17 Uhr. Und zwar noch bis zum 15. November.

Um das Allgemeinwohl nicht zu beeinträchtigen, gelten einige Verhaltensregeln. Dazu gehört das Einhalten von Mindestabständen: zu Gebäude- und Grundstücksgrenzen, Leitungen und anderen brennbaren, gefährdeten Gegenständen sind es zehn Meter; zu Krankenhäusern, Kindereinrichtungen, Schulen, Altersheimen und Pflegeeinrichtungen 100 Meter und zum Wald 30 Meter.

Die Feuer dürfen nicht zu lange brennen, sind unter ständiger Kontrolle einer volljährigen Person zu halten und es sollte die jeweilige Witterungslage beachtet werden. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Grundsätzlich gilt, dass auf Grundstücken nur Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, die dort auch angefallen sind. Die Feuer sollten eine Grundfläche von 1,5 mal 1,5 Metern nicht überschreiten und möglichst nicht über einen Meter Höhe haben, erklärt die Kreissprecherin. Bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 ist das Verbrennen verboten.