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Verhandlung Belastungszeugin hatte 3,4 Promille intus

Ein Angriff zweier Brüder auf eine Frau, die wohl die Ehe ihrer Eltern zerstören wollte, wurde vorm Amtsgericht Salzwedel verhandelt.

04.05.2017, 16:00

Salzwedel (vs) l Zwei Brüder aus Salzwedel sollen im Spätsommer 2016 in einem Garten am Kristallweg eine Frau gewürgt, geschubst, bespuckt, beleidigt und gedroht haben, die 33-Jährige umzubringen und die Laube ihres Freundes abzufackeln, falls sie zur Polizei gehe. Zu dem Vorfall gibt es eine Vorgeschichte.

Die Angeklagten Michael und Daniel S. (Namen von der Redaktion geändert) sind wohl der Ansicht, dass die Geschädigte die Ehe ihrer Eltern zerstört habe. Daniel, der jüngere der beiden Brüder, besuchte nach eigenen Angaben 14 Tage vor den Ereignissen in dem Garten seinen Vater auf Arbeit. Dort ist auch die 33-Jährige tätig. Im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung habe Michael S. die 33-Jährige angespuckt. „Ich habe sie aber nie angefasst“, beteuerte er vor Gericht.

Die Geschwister sagten beide aus, am Tattag nicht in dem Garten gewesen zu sein, in dem sich die Geschädigte aufhielt. „Wir waren von Donnerstag bis Sonnabend an der Elbe angeln und sind gegen 19.30 Uhr von Hitzacker nach Salzwedel zurückgefahren“, schilderte Michael S. während der Verhandlung vor dem Amtsgericht Salzwedel. Der Angelausflug endete gegen 20.30 Uhr ‑ die Tatzeit sei laut Polizeiprotokoll gegen 20.42 Uhr gewesen ‑ im Garten eines Kumpels, der ebenfalls beim Fischen mit dabei war. Dieser Freund bestätigte, dass die Geschwister den ganzen Abend in seinem Garten am ehemaligen Vogelschutz gewesen seien. Daniel S. habe dort auch geschlafen.

Der Freund sei lediglich einmal zehn Minuten nicht im Garten gewesen. Allerdings wäre es aus seiner Sicht unmöglich, in dieser Zeit vom Vogelschutz zum Kristallweg und wieder zurück zu kommen.

Die 33-Jährige widersprach mit ihrer Aussage den Brüdern. Sie kennt den Vorwurf, dass sie die elterliche Ehe zerstört haben soll. Allerdings sagte sie aus, dass der Vater sie ständig anbaggere und ihr SMS schicke ‑ beispielsweise, dass sie ihn im Garten besuchen und Spielzeug mitbringen solle. Außerdem habe er das Gerücht in die Welt gesetzt, dass sie ihm einen geblasen habe, erklärte die Frau vor Gericht.

Am Tattag seien die Söhne laut der Geschädigten gemeinsam mit ihrem Vater in dem Garten ihres Lebensgefährten erschienen. Während der Vater auf dem Weg vor dem Garten blieb und sich dort mit dem Freund der Frau unterhielt, betraten die Brüder das Grundstück. Dort sei es zu der in der Anklage beschriebenen Attacke gekommen.

Der Lebenspartner, der am Gartenzaun mit dem Vater sprach, bestätigte, dass er eine Auseinandersetzung registriert habe, allerdings nicht mitbekam, wer genau die Frau schubste, würgte oder bespuckte. Laut Polizei sei der Mann stark alkoholisiert und nicht vernehmungsfähig gewesen. Ein Test ergab 2,68 Promille.

Ein Alkoholtest bei der 33-Jährigen brachte sogar 3,39 Promille. „Ich war damals Alkoholikerin“, erklärte die Frau. Deshalb könne sie sich trotz des hohen Wertes noch an die Ereignisse erinnern.

Da die Geschädigte aber als einzige die Taten der Brüder konkret bezeugen konnte, fehlte dem Gericht eine Grundlage, um die Männer zu verurteilen. Es stand für Richter Klaus Hüttermann allerdings fest, dass in dem Garten etwas vorgefallen sei und die Geschichte der Brüder, dass sie den ganzen Abend bei ihrem Freund gewesen seien, nicht der Wahrheit entspreche. Gericht und Staatsanwaltschaft einigten sich darauf, das Verfahren einzustellen, zumal Michael und Daniel S. bisher nicht vorbestraft sind.

Klaus Hüttermann erklärte den beiden Männern abschließend, dass die Einstellung des Verfahrens nicht gleichbedeutend mit einem Freispruch sei. „Ich glaube nicht, dass sich die Zeugen eine solche Geschichte ausdenken können, und ich habe in der Verhandlung nicht das Gefühl gehabt, dass sich die beiden abgesprochen haben“, erklärte die Staatsanwältin im Bezug auf die Angaben der 33-Jährigen und ihres Lebenspartners.