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VerhandlungMehrjährige Haftstrafe droht

Mit elf Anklagepunkten sieht sich ein 31-Jähriger derzeit vor dem Salzwedeler Amtsgericht konfrontiert.

Von Fabian Laaß 23.02.2017, 00:01

Salzwedel l Am zweiten Verhandlungstag gegen den 31-jährigen Salzwedeler Nik F. (Namen geändert) wegen räuberischer Erpressung, Diebstahl, Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung und weiteren Anklagepunkten standen die Aussagen von 15 Zeugen im Mittelpunkt. Wie sehr sich zumindest zwei von ihnen vor Nik F. fürchten, zeigte sich am Mittwoch bereits zu Beginn der Verhandlung. Amtsrichter Klaus Hüttermann war am Morgen ein Fax des Arztes einer jungen Frau zugegangen, das deren Vernehmungsunfähigkeit bescheinigen sollte.

Der Amtsrichter hatte daraufhin bei dem Arzt angerufen. Im Telefonat sei herausgekommen, dass die junge Frau große Angst vor dem 31-jährigen Angeklagten habe, da er sie aktuell bedrohe. Klaus Hüttermann wollte die Zeugin dennoch gern hören. Diese reichte aber eine Bescheinigung über ihre Vernehmungsunfähigkeit ein.

Auch Dirk D., der von Nik F. mit einem Baseballschläger angegriffen worden sein soll, hatte keine sonderliche Lust, dem Angeklagten erneut zu begegnen. Also war er nicht zur Verhandlung erschienen. Amtsrichter Klaus Hüttermann ließ ihn deshalb von der Polizei vorführen. „Bock habe ich darauf nicht, auszusagen. Er hat mir damals gedroht, er wird wiederkommen, wenn ich etwas sage“, gab Dirk G. an.

Dann erzählte er, was im Juni 2016 vorgefallen war. „Ich habe die Tür geöffnet, da hab ich von Herrn F. gleich eine mit dem Baseballschläger auf den Kopf bekommen. Davon habe ich auch eine Narbe davongetragen“, erklärte der 36-Jährige. Nik F. habe ihm vorgeworfen, er habe schlecht über dessen damalige Freundin gesprochen. Um seine Wut zu verdeutlichen, habe F. eine Stehlampe durch das geschlossene Fenster auf die Straße geworfen. Ein Komplize des Angreifers habe Dirk D. dann auch noch mehrmals geschlagen. „Mein Portmonee war hinterher auch weg. Die 300 Euro, die da drin waren, habe ich nie wieder gesehen“, sagte Dirk D.

Durch das Bersten der Scheibe und den Aufprall der Stehlampe auf der Straße war ein junges Paar, das im Haus nebenan wohnte, auf den Vorfall aufmerksam geworden und hatte die Polizei verständigt. Diese durchsuchte eine Wohnung in der Nähe, in die die Täter laut Aussage des Paares hineingegangen waren. Einer von ihnen habe einen Baseballschläger dabei gehabt, bestätigten beide am Mittwoch vor Gericht.

Da die Tatverdächtigen in dieser Wohnung – dem damaligen Wohnsitz des Angeklagten – gefunden worden waren, ließ die Polizei über den Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft Stendal einen Durchsuchungsbeschluss ausstellen. Mehrere als Zeugen geladene Polizeibeamte bestätigten, dass sowohl das Portmonee des Opfers, als auch der Baseballschläger gefunden wurden. Die mögliche Tatwaffe sei unter einem Berg von Kleidung hinter einer Waschmaschine versteckt gewesen.

Über seinen Verteidiger ließ Nik F. mitteilen, dass er einräume, Dirk G. geschlagen zu haben. „Er hat den Baseballschläger an der Tür weggeworfen und ihn mehrmals mit der Faust geschlagen. Sein Komplize hat Herrn D. später mehrmals geohrfeigt. Die Aussage von Herrn D. ist eine Lüge“, teilte der Verteidiger mit.

Die Staatsanwältin regte daraufhin an, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, da die Verletzungen aus ihrer Sicht nicht durch Faustschläge hervorgerufen werden könnten.

Nach einer Beratungspause erklärte Amtsrichter Klaus Hüttermann den derzeitigen Zwischenstand aus Sicht des Schöffengerichts. „Für das Gericht ist nicht erklärbar, wie die Verletzungen von Herrn D. ohne Werkzeuge zustande gekommen sein sollen. Herr F. hätte sich dabei auch selbst an der Hand verletzen müssen.“ Nach aktuellem Stand laufe alles auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung hinaus. „Sollte Herr F. einräumen, dass er mindestens einmal mit dem Baseballschläger zugeschlagen hat, könnte der Einbruch in Mellin eingestellt werden“, gab Hüttermann den Beteiligten mit auf den Weg.

Die Verhandlung wird am kommenden Mittwoch, 1. März, ab 9 Uhr fortgesetzt.