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VerurteiltNach Sex-Skandal: Keine Pension für Pfarrer

Weil er seine ehemalige Geliebte für ein „Vergewaltigungsrollenspiel“ angeboten hatte, erhält ein Pfarrer aus Salzwedel keine Pension.

Von Antje Mewes 22.10.2020, 11:48

Salzwedel l Ein Gerücht sorgt in Kirchenkreisen für erheblichen Unmut. Der Pfarrer aus dem Kirchenkreis Salzwedel, der seine ehemalige Geliebte im Internet für ein „Vergewaltigungsrollenspiel“ angeboten hatte, würde trotzdem seine Pensionsansprüche behalten. Obwohl er mit einem Richterspruch des Bundesgerichtshofes (BGH) rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt ist. So wurde es der Volksstimme zugetragen.

„Stimmt nicht“, sagt Friedemann Kahl, Pressesprecher der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Diese Befürchtung könne er „nicht bekräftigen, denn sie ist grundlegend falsch“. Mit Inkrafttreten des Urteils ergebe sich automatisch die Konsequenz, dass der Pfarrer seine Ordinationsrechte verliere, also beispielsweise Beerdigungen, Taufen oder Trauungen vollziehen zu können – und seine Pensionsansprüche. Dabei würden die gleichen Regelungen gelten, wie bei staatlichen Beamten, wenn diese wegen erheblicher Vergehen verurteilt werden, erklärt Kahl.

Der Pfarrer hatte nach seiner Verurteilung wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen Revision eingelegt. Der BGH hatte daraufhin das Urteil des Landgerichtes Stendal vom 30. Oktober 2019 überprüft und keine Rechtsfehler gefunden, somit ist es rechtkräftig, teilte die Pressestelle des BGH An-fang Oktober mit. Den Ausgang der Revision habe die Kirche abgewartet, betont Kahl.

Der Verurteilte befindet sich noch auf freiem Fuß. Ehe die Vollstreckung erfolgt, müsse vom Landgericht ein so genannter Rechtskraftvermerk auf dem Urteil angebracht werden. Das sei veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen, erklärt Oberstaatsanwältin Brigitte Strullmeier auf Anfrage der Volksstimme. Sobald dieser rechtliche Vorgang erledigt ist, muss er seine Haftstrafe antreten.