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Schönebecker Kreisverband DRK verliert Rettungsdienst

Schwere Zeiten für das DRK Schönebeck: Ab dem 1. Januar 2016 sind die Rot-Kreuzler nicht mehr für den Rettungsdienst zuständig.

Von Kathleen Radunsky-Neumann 06.08.2015, 01:01

Schönebeck l Um ihren Arbeitsplatz bangen derzeit 32 Mitarbeiter des Rettungsdienstes beim Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Schönebeck. Das ist insofern berechtigt, als dass ihr Arbeitsort momentan vollkommen im Unklaren ist. Denn der Kreisverband darf ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr diese Leistung in Schönebeck übernehmen. Grund dafür ist die Entscheidung des Kreistages während seiner Sitzung am 20. Juli. Im nichtöffentlichen Teil haben die Kreistagsmitglieder bei der Vergabe der sogenannten Konzessionsgenehmigung für die Rettungsdienstleistungen gegen das DRK in Schönebeck gestimmt.

Die Niederlage ereilt den Kreisverband sogar in dreifacher Ausführung. Denn bei dieser Ausschreibung hatten sich die DRK-Leitung entschieden, sich sowohl für die Rettungsdienststandorte in Schönebeck und Calbe sowie den Notarztstandort Calbe zu bewerben. In allen drei Fällen erteilte der Kreistag dem DRK eine Absage. Den Zuschlag hat jeweils die Johanniter Unfallhilfe bekommen.

Was bedeutet diese Situation nun für den Kreisverband? Der Geschäftsführer des Kreisverbandes, Guido Jurczyk, befindet sich eigentlich im Urlaub. Trotzdem äußert er sich auf Volksstimme-Nachfrage und gibt direkt Entwarnung, dass das DRK Schönebeck nicht vor der Insolvenz steht - wie es Gerüchte bereits verlauten lassen.

„Der Wegfall des Rettungsdienstes wäre wie in anderen Fällen auch für unseren Kreisverband nicht existenzbedrohend“, sagt Guido Jurczyk. Nichtsdestotrotz wollen die DRKler nicht einfach aufgeben. Noch besteht beispielsweise die Möglichkeit, gegen die Bescheide, die dem DRK laut Jurczyk seit dem gestrigen Mittwoch vorliegt, in Widerspruch zu gehen. „Wir werden diese nunmehr im Einzelnen prüfen und sodann die notwendigen Schritte festlegen“, sagt der Geschäftsführer, der den Kreisverband seit 2010 leitet.

Seine Argumentation: „Uns ist natürlich vollkommen klar, dass ein Ergebnis einer Ausschreibung sein kann, dass man mit seinem Angebot nicht zum Zuge kommt. Dies wäre dann der Fall, wenn ein Mitbewerber ein wirtschaftlicheres Angebot abgegeben hätte.“ Jedoch, so Guido Jurczyk, können er und die Mitglieder des Präsidiums genau das nicht nachvollziehen, weil ihnen die vom Landkreis bisher zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichen.

Der Volksstimme liegen die Schreiben vor, die der Landkreis dem DRK Schönebeck einen Tag nach dem Kreistagsbeschluss per Fax zugeschickt hat. Darin heißt es zur Begründung, dass der Schönebecker Kreisverband hinsichtlich der Qualität 49,2 von möglichen 50 Punkten erreicht habe. Die Johanniter hätten aber minimal mehr Punkte bekommen. „Außerdem“, so heißt es weiter in dem Schreiben, „wies der oben genannte Bewerber die geringsten Kosten aus.“

Für Guido Jurczyk reichen diese Aussagen nicht aus. „Wir sind von unseren Angeboten sowohl was die Qualität als auch was die Kosten angeht überzeugt“, sagt er.

Viel Zeit für einen Widerspruch oder gar eine Klage bleibt dem Kreisverband nicht. Denn für die Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens tritt am 6. September die sogenannte Bestandskraft ein, informiert Reingard Stephan vom Landkreis auf Volksstimme-Nachfrage.

Und der Geschäftsführer betont: „Selbstverständlich möchten wir uns nicht von unseren zurzeit 32 Vollzeit-Mitarbeitern trennen müssen, die über so viele Jahre mit hohem Einsatz unseren Verein wesentlich mitgestaltet haben.“

Trotz dieser Aussage sei die zuständige Berufsgewerkschaft nach Volksstimme-Informationen bereits ins Bild gesetzt. Der Betriebsrat sieht jedoch noch keinen Handlungsbedarf, sagt die DRK-Betriebsratsvorsitzende Tina Meyer der Volksstimme. „Vorerst wird es keine betriebsbedingten Kündigungen geben“, berichtet sie auf Nachfrage der Volksstimme. Ein erstes Treffen von Betriebsrat und Geschäftsführung gebe es ihrer Aussage nach am 19. August, bei diesem Termin sei dann auch die Gewerkschaft dabei.

Für den Kreisverband in Schönebeck ist der Rettungsdienst „eine bedeutsame Aufgabe“, sagt Guido Jurczyk. Vor allem sieht er mit dem möglichen Wegfall dieses Bereiches ein Problem für den Katastrophenschutz im Salzlandkreis. Dieser speist sich zu einem Großteil aus ehrenamtlichen Helfern und sei „wesentlich auch vom Knowhow der Kollegen im Rettungsdienst geprägt“.

Der Katastrophenschutz ist für den Geschäftsführer der Ansatzpunkt, weshalb sich das DRK Schönebeck überhaupt bei dieser Ausschreibung auch für den Notarztstandort Calbe sowie die Rettungsdienstgebiete Schönebeck und Calbe beworben hatte. „Hier haben wir nicht zuletzt durch unseren im Salzlandkreis fest verankerten Katastrophenschutz ohnehin starke Beziehungen.“

In Schönebeck erbringt „der Kreisverband seit der politischen Wende die Leistungen im Rettungsdienst“, informiert er weiter. Dabei ist der Rettungsdienst seiner Aussage nach nicht das einzige Standbein des Kreisverbandes. Guido Jurczyk formuliert es wie folgt: „In den letzten Jahren hat sich der Kreisverband positiv entwickelt und hat seine Aktivitäten in vielen Bereichen auf- beziehungsweise ausgebaut.“ Zum Ehrenamt gehören: Jugend- und sozialer und Flüchtlings-/Migrationsarbeit, Kleiderkammer und Katastrophenschutz mit Sanitätsdienst, Betreuungsdienst, Kriseninterventionsteam, Suchdienst, Hundestaffel und Wasserwacht mit Wasserrettung. „Zusammen mit den hauptamtlichen Bereichen Rettungsdienst, Soziale Dienste und Fahrdienste stellt unser Kreisverband Leistungen und Angebote zur Verfügung, auf die sich die Bürger unserer Region seit vielen Jahren verlassen können“, berichtet er.

Insgesamt ist der Salzlandkreis aufgeteilt in fünf Notarztversorgungsbereiche und acht Rettungswachenversorgungsbereiche. Das ist festgeschrieben in der Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan des Salzlandkreises. Daraus wurden die sogenannten 13 Lose gebildet, auf die sich die Träger bewerben konnten und über die die Kreistagsmitglieder im nichtöffentlichen Teil abgestimmt haben.

Die jetzt vergebenen Konzessionen gelten der Satzung nach neun Jahre.